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Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Anrufe zur Erforschung der Kundenzufriedenheit nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden erfolgen.
Urteil
Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Anrufe zur Erforschung der Kundenzufriedenheit nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden erfolgen.
Telefonat zur Messung der Kundenzufriedenheit ist Werbung
Ein Telefonat zur Erforschung der Kundenzufriedenheit im Anschluss an die Abwicklung eines Auftrags ist Werbung im Sinne des § 7 Abs.2 Nr. 2 UWG. Die Einschaltung eines Marktforschungsinstituts macht das Telefonat nicht zu einer neutralen Marktforschung. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Urteil vom 30. März 2012 (Az.: 6 U 191/11) entschieden. Es hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.
Wie die Branchenanwältin Susanne Creutzig in Köln mitteilte, wird die Einschaltung eines Marktforschungsinstituts in das Telefonmarketing selbst dann nicht zu einer neutralen Marktforschung, wenn das Institut die Berufsstandregeln für Markt- und Sozialforschung, das Anonymisierungsprinzip sowie die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachtet. "Als entscheidend sieht es das OLG an, dass der Auftraggeber ein Autoglaskonzern war. Dabei kommt es nicht darauf an, ob auch subjektiv die Absicht des Auftraggebers bestanden hat, den Wettbewerb zu fördern", so die Juristin.
Den werbenden Charakter des beanstandeten Anrufs habe das Gericht damit begründet, dass dem Kunden durch den Anruf der Eindruck vermittelt werde, dass der Autoglaskonzern sich weiter, und zwar noch nach Abschluss des Geschäfts, um ihn bemühe, erklärte Creutzig. In dem Streitfall hatte der Kunde bei der Reparatur eines Firmenwagens seine Handynummer nur "für den Fall der Fälle" angegeben. In eine telefonische Kontaktaufnahme zu Werbezwecken willigte er nicht ein.
Creutzig empfiehlt Händlern und Werkstätten, das Urteil bis zur Entscheidung durch den BGH zu berücksichtigen – und zwar bei den von ihnen bei Endverbrauchern veranlassten telefonischen Befragungsaktionen. Dieser Rat gilt selbst dann, wenn dafür ein Marktforschungsinstitut beauftragt wurde. (AH)
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