7-Tage-Rückblick
WEITERE AKTUELLE NACHRICHTEN
Rechtsanwalt und Steuerberater Michael Böhlk-Lankes
Kommentar
USt-Ohrfeige für Steinbrück
Michael Böhlk-Lankes, RA/StB
Insbesondere bei Kfz-Lieferungen aus Deutschland an andere Unternehmer in andere EU-Länder stellt der Fiskus sehr hohe Anforderungen an den sogenannten Buch- und Belegnachweis, ohne den diese Lieferungen nicht umsatzsteuerfrei erfolgen dürfen. Der neueste Erlaß des Bundesfinanzministeriums (BMF) hatte weiterhin bei CMR-Frachtbriefen von Spediteuren nicht nur die Bestätigung des Spediteurs, sondern auch noch die Empfängerunterschrift des Autohauskunden verlangt. In sogenannten Abholungsfällen durch einen Beauftragten des EU-Kunden sollte nach BMF eine schriftliche Vollmacht des Kunden, lautend auf den Abholer, vorliegen. Beides läßt sich in keiner Weise aus den gesetzlichen Vorschriften ableiten. Dies greifen immer wieder die Prüfer der Finanzämter auf und es entstehen mitunter ruinöse angebliche Steuernachforderungen des Fiskus. Eigentlich war es Fachleuten schon klar: Die Rechtsbeugungen aus dem BMF könnten keinen Bestand haben - nur wann dies von den Gerichten letztlich entschieden würde, stand noch offen. Jetzt ist das Urteil deutlicher ausgefallen, als es viele erwartet haben - denn nur zu oft scheinen die Bundesrichter ihre Brötchengeber viel zu sehr vor Haushaltslöchern in Schutz nehmen zu wollen. Jetzt steht fest, der Finanzminister kann seine neuesten Anweisungen zu den Nachweispflichten bei steuerfreien EU-Lieferungen "verschrotten": Weder ist eine von ihm zwingend geforderte Empfangsbestätigung auf "CMR-Frachtbriefen" erforderlich, noch muß bei einem beauftragten Abholer der inländische Händler eine auf den Abholer lautende schriftliche Vollmacht nachweisen können. Doch eine generelle Entwarnung kann damit noch lange nicht gegeben werden, der Teufel steckt weiterhin im Detail. Aber viele vorschnelle Ablehnungen der Finanzämter bei an sich steuerbefreiten EU-Lieferungen nur wegen der fehlenden Empfängerunterschrift oder mangels Vollmacht des Abholers sind jetzt erst einmal vom Tisch!
Copyright © 1998 - 2012 AUTOHAUS online
(Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner)
| Zurück | Artikel bookmarken | Kommentar abgeben | Artikel drucken | Newsletter-Abo | Heft-Abo |










