Das EU-Parlament hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Einführung des Notrufsystems E-Call verabschiedet. Ab Oktober 2015 sollen alle neu typgeprüften Auto- und Lieferwagenmodelle in der EU mit dem System ausgerüstet sein. Allerdings haben die Abgeordneten bereits die Möglichkeit offen gelassen, die Frist nochmals zu verschieben, da die Industrie mehr Zeit für die Entwicklung und zum Testen des Systems gefordert hat.
Durch die automatische Benachrichtigung der Rettungsdienste bei einem schweren Verkehrsunfall können nach Schätzungen der EU-Kommission pro Jahr ca. 2.500 Menschenleben gerettet werden. Aber auch eine Senkung der Kosten sei zu erwarten, die aufgrund von unfallbedingten Staus entstehen.
Im Vergleich zum Kommissionsentwurf vom vergangenen Jahr wurde laut Parlamentsmitteilung die Datenschutzklausel im Gesetzentwurf verschärft, um zu gewährleisten, dass die Fahrzeuge nicht ständig verfolgbar sind. Die vom System bei einem Unfall abgesetzten Daten dürften nur Informationen zur Aktivierung (manuell oder automatisch), zum Fahrzeugtyp, zum Treibstoff, zum Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition, Fahrtrichtung und zur Anzahl der angelegten Sicherheitsgurte enthalten, so der Änderungsantrag des Parlaments.
Die Regierungen der EU-Länder können nun die Position des Parlaments verabschieden, oder einen eigenen Standpunkt annehmen, um dann mit dem Parlament zu verhandeln. Die Kommission schätzt, dass E-Call-Geräte um die 100 Euro kosten könnten, wenn sie in allen Fahrzeugen eingebaut sind. Die Abgeordneten fügten hinzu, dass der 112-E-Call-Dienst von allgemeinem Interesse sei, womit er allen Verbrauchern kostenlos zur Verfügung stehen sollte. (ng)