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AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
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Verschrotten von Ersatzteilen
In vielen Betrieben wird in den nächsten Wochen wieder die jährliche Ersatzteilinventur durchgeführt. Da sollte im Vorfeld einmal über das Thema Verschrottung nachgedacht werden. Im Laufe der Zeit sammeln sich viele Teile an, die ungängig ohne Hoffnung auf baldigen Verkauf im Lager liegen. Mit Gängigkeitslisten lässt sich leicht erkennen, welche Teile schon recht lang unbewegt auf Lager liegen, teilweise bereits mehr als drei Jahre. Bei diesen Teilen macht eine Verschrottung auf alle Fälle Sinn.
Die Vorteile der Verschrottung liegen auf der Hand. Der Lagerbestand wird wieder übersichtlicher und klarer, da er nur noch recht gängige Teile enthält. knappe Lagerflächen werden für gängige Teile frei. Bei der Inventur selbst sind weniger Teile zu zählen, die Fehlerquote sinkt.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten muss der Ersatzteilbestand bewertet werden, ein Marktpreis muss ermittelt werden. Hilfsweise erfolgt dies oft anhand der Gängigkeitsklassen. Teile in den hohen Gängigkeitsklassen werden, da fast nicht zu verkaufen, mit hohen wertmindernden Abschlägen auf die ursprünglichen Anschaffungskosten belegt. Probleme bereitet bei späteren Betriebsprüfungen dann regelmäßig die Höhe der Abschläge je Gängigkeitsklasse. Durch die Verschrottung dieser alten, ungängigen Teile lässt sich gegenüber dem Betriebsprüfer der Nachweis führen, dass diese Teile wertlos waren und der Abschlag zutreffend vorgenommen wurde.
Tipp: Spätestens alle drei Jahre, besonders im Vorfeld von Betriebsprüfungen, sollte der Lagerbestand geprüft und eine Verschrottungsaktion durchgeführt werden.
Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de
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