Im VW-Korruptionsprozess haben die Verteidiger für den früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert und den Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer Freisprüche in den wichtigsten Anklagepunkten gefordert. Für den Fall einer Verurteilung plädierten sie am Montag vor dem Braunschweiger Landgericht auf lediglich geringe Strafen. An diesem Freitag soll das Urteil gesprochen werden. Volkert habe sich entgegen den Anklagevorwürfen keiner Anstiftung zur Untreue schuldig gemacht, sagte einer seiner drei Anwälte. Die Frage eines Arbeitnehmers nach mehr Gehalt könne einen solchen Vorwurf nicht begründen. Volkert hatte Sonderboni in Höhe von fast zwei Millionen Euro von Ex-Personalvorstand Peter Hartz erhalten. Die Anklage wirft Volkert vor, auf die Zahlungen gedrängt und Hartz damit angestiftet zu haben. Seine Verteidigung argumentierte, der Betriebsratsvorsitzende eines so großen Unternehmens wie VW stehe zweifellos auf der Stufe eines Top-Managers und habe damit auch Anspruch auf ein entsprechendes Gehalt. "Der Vorstand hätte sich nicht leisten können, ihn zu verlieren." Volkert sei sein Geld wert gewesen. Was den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz angehe, könne Volkert nicht Täter sein. Als Begünstigter jedoch "wird er vom Hof gejagt, aber nicht für Jahre einsperrt." Bei einer Verurteilung von Volkert verlangte dessen Anwalt Johann Schwenn daher, eine Strafe dürfe nicht über zwei Jahren Haft liegen und müsse zur Bewährung ausgesetzt werden – allenfalls kombiniert mit einer Geldstrafe. Er machte deutlich, dass das Urteil nicht schärfer ausfallen dürfte als das gegen Hartz. Der frühere Arbeitsdirektor war im Januar 2007 nach einem umstrittenen Deal mit der Justiz wegen Untreue zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
VW-Korruptionsprozess: Verteidiger fordern Freispruch
Im VW-Korruptionsprozess haben die Verteidiger für den früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert und den Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer Freisprüche gefordert. Für den Fall einer Verurteilung plädierten sie am Montag vor dem Braunschweiger Landgericht auf lediglich geringe Strafen.