Samstag, 26.05.2012
21.05.2010
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Citroën

Vertragskündigung nach schlechtem Werkstatttest

Versagt eine Vertragswerkstatt bei einem Werkstatttest einer Publikumszeitschrift auf ganzer Linie, kann sie vom Hersteller/Importeur gekündigt werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im Fall einer Citroën-Werkstatt entschieden, die bei einem Werkstatttest der "Auto-Bild" nach Aussage der Redaktion die schlechteste Bewertung aller Zeiten erhalten hatte. Der Bremer Betrieb hatte bei dem zur Inspektion abgegebenen Testwagen keinen der sieben eingebauten Fehler beseitigt. Noch am Tag des Erscheinens des Hefts am 20. November 2009 hatte Citroën Deutschland den Servicevertrag mit dem Inhaber gekündigt, wogegen sich dieser vor Gericht wehrte.

Ohne Erfolg: Die Verpflichtungen aus dem Vertragswerkstattvertrag seien so schwerwiegend verletzt worden, dass eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt war, entschieden sowohl das Landgericht Köln als auch das OLG Düsseldorf (Beschluss v. 24.2.2010, VI-W (Kart) 1/10). Das mangelhafte Testergebnis könne nicht allein auf den durchführenden Monteur geschoben werden, der zum Testzeitpunkt im Rahmen eines Integrationsprojekts ein dreiwöchiges Betriebspraktikum durchführte. Es sei ein "Organisationsverschulden" der Geschäftsführung, diesen unerfahrenen Mitarbeiter eigenverantwortlich im sicherheitsrelevanten Bereich eingesetzt zu haben. Der Werkstattmeister hatte nach eigenem Bekunden die Arbeit nur "stichprobenartig" überprüft.

Durch ihr Fehlverhalten habe der Betrieb zudem den Ruf der Marke schwer geschädigt, heißt es in der Begründung des OLG weiter. Dies gelte unabhängig von der Veröffentlichung in der Zeitschrift schon durch das Verhalten gegenüber der die Inspektion beauftragenden Kundin. "Der Imageverlust wirkt dabei umso schwerer, als (…) das wirtschaftliche Überleben der Vertragshändler in hohem Maße davon abhängt, dass aus dem Werkstattgeschäft genügende Erlöse erzielt werden", so das Gericht wörtlich. An "deutlich hervorgehobener Stelle" ziele der Vertragswerkstattvertrag auch darauf ab, gerade eine solche negative Außenwirkung zu vermeiden.

Eine Existenzbedrohung des Betriebs konnte das OLG nicht erkennen: Die Reparatur von Citroën-Modellen samt Beschaffung der notwendigen technischen Informationen und Ersatzteilen sei auch ohne Servicevertrag durchführbar, betonte das Gericht. Angesichts eines Garantieleistungsvolumen von lediglich 3.725 Euro habe der Betriebsinhaber vor Gericht auch keine Notlage durch den Umsatzrückgang dieser künftig nicht mehr möglichen Arbeiten geltend machen können. (ng)

 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

25. Mai 2010 19:17
Peter Maierhofer meint:
Leider bestätigen diese Werkstatttests immer wieder das Empfinden der Kunden, wie z.B. unfreundliche und schlecht ausgebildete Mitarbeiter, sowie schlechte Arbeitsqualität.
Hier sollten die Hersteller noch viel mehr darauf achten und selbst noch mehr Stichprobenartige Werkstatttests durchführen, welche vertraglich fixiert im Servicevertrag sind und ein schlechtes abschneiden Konsequenzen mit sich zieht.


25. Mai 2010 11:58
wallibelli meint:
Solange Autos Service brauchen, wird das Thema Arbeitsqualität ein Thema sein. Ich schlage vor, die Hersteller bauen endlich das bis 120.000 km servicefreie Auto. Technisch überhaupt kein Problem. Sogar 150.000 km sind je nach Zeitrahmen heute möglich. Es würde bei einem Durchschnittsauto max. 150,-€ mehr kosten. Aber alle wollen an diesem Mia.- Geschäft weiter das dicke Geld verdienen. Dann muss man auch mit den Folgen leben, wenn's in die Hose geht. Unternehmerisches Risiko nennt man das. Für den Betrieb tut es mir nicht leid. Denn die Geschädigten sind schließlich die Marke und deren Kunden. Deshalb s. Vorschlag oben.


25. Mai 2010 10:44
Dieter M. Hölzel meint:
Wenn man sein Auto zur Reparatur bringt, dann sagt man was nicht funktioniert. Wenn man Defekte selber einbaut ist es zwar fatal wenn
der Monteur keinen einzigen findet, aber die Chance das zu beheben
sollte man ihm schon geben. Das Urteil öffnet Tür und Tor, einen un-
liebsamen Konkurrenten seiner Existenz zu berauben. Wenn das dann auch
noch eine Autozeitschrift in der Hand hat ist das höchst bedenklich !!
Aber durch die Presse wird auch die Politik und der Sport nachhaltig
beeinflusst, aber Redakteure vom alten Schlag sucht man vergebens.
Sensationen erhöhen die Auflage, was dabei oft angerichtet wird gerät
völlig in den Hintergrund.

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