7-Tage-Rückblick
WEITERE AKTUELLE NACHRICHTEN
RA Christian Genzow
Restwertunterstützung
VW Leasing weiter unter Beschuss
Die Restwertunterstützung für den VW/Audi-Handel schlägt weiter hohe Wellen. Nach Ansicht des Branchenanwalts Christian Genzow verstoßen die kürzlich von Volkswagen Leasing angebotenen Fördermaßnahmen gegen Marktgesetze. "Hier wird wirtschaftliche Überlegenheit (...) in missbräuchlicher Weise ausgenutzt", erklärte Genzow am Mittwochabend in einer Stellungnahme. Der Jurist empfahl betroffenen Händlern, sich beschwerdeführend an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu wenden. Wie berichtet, bietet VW Leasing für bestimmte VW- und Audi-Fahrzeuge ein Unterstützungsprogramm an, das die wirtschaftliche Belastung des Handels durch Restwertverluste verringern soll. Dabei verlangt die Gesellschaft aber, dass der Vertriebspartner die rechtlich umstrittene Ankaufs-/Rückkaufsverpflichtung im Hinblick auf alle vermittelten Fahrzeuge in der vereinbarten Form als wirksam anerkennt und auf alle etwaigen Ansprüche aus den Geschäften verzichtet. Mit dieser Regelung würden die Händler in "wirtschaftlich diskriminierenden Weise gezwungen, von einer rechtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit der Ankaufs-/Rückkaufsverpflichtung Abstand zu nehmen", so Genzow. VW Leasing nutze die derzeitige wirtschaftliche Not des Handels, um sich der rechtlichen Risiken durch einen schriftlichen "Generalverzicht" zu entledigen. Für den Anwalt von der Kölner Kanzlei Graf von Westphalen ist die Angelegenheit damit ein Fall für die Finanzaufsicht. Die Händler müssten Beschwerde beim BaFin einreichen und das Amt auffordern, das Verhalten von Volkswagen Leasing zu überprüfen. "Dies wird nicht ohne Wirkung bleiben", zeigte sich Genzow überzeugt. Wichtig in diesem Zusammenhang: Das BaFin ist auf entsprechenden Hinweis verpflichtet, nicht den Namen des Beschwerdeführers bekanntzugeben.
// Lesen Sie weiter auf Seite 2: ZDK: Daimler-Lösung als Vorbild
Copyright © 1998 - 2012 AUTOHAUS online
(Foto: Archiv)
| Zurück | Artikel bookmarken | Kommentar abgeben | Artikel drucken | Newsletter-Abo | Heft-Abo |
WEITERE INFORMATIONEN
Verwandte Themen
- "Rückkaufverpflichtung unwirksam"
- Ein unmoralisches Angebot
- Woltermann stellt neues Vergütungsmodell vor
- BMW-Händlerverband nimmt sich Restwertproblematik an
- Restwertstütze für VW- und Audi-Partner
- Brutaler Restwerteverfall bei Audi
- Mercedes-Restwertmodell mit Signalwirkung?
- ZDK begrüßt Mercedes-Lösung
- Mercedes lindert Restwertdruck
- BMW-Händler ziehen Dekra vor Kadi










