Samstag, 26.05.2012
10.12.2009
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Restwertunterstützung

VW Leasing weiter unter Beschuss

Die Restwertunterstützung für den VW/Audi-Handel schlägt weiter hohe Wellen. Nach Ansicht des Branchenanwalts Christian Genzow verstoßen die kürzlich von Volkswagen Leasing angebotenen Fördermaßnahmen gegen Marktgesetze. "Hier wird wirtschaftliche Überlegenheit (...) in missbräuchlicher Weise ausgenutzt", erklärte Genzow am Mittwochabend in einer Stellungnahme. Der Jurist empfahl betroffenen Händlern, sich beschwerdeführend an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu wenden. Wie berichtet, bietet VW Leasing für bestimmte VW- und Audi-Fahrzeuge ein Unterstützungsprogramm an, das die wirtschaftliche Belastung des Handels durch Restwertverluste verringern soll. Dabei verlangt die Gesellschaft aber, dass der Vertriebspartner die rechtlich umstrittene Ankaufs-/Rückkaufsverpflichtung im Hinblick auf alle vermittelten Fahrzeuge in der vereinbarten Form als wirksam anerkennt und auf alle etwaigen Ansprüche aus den Geschäften verzichtet. Mit dieser Regelung würden die Händler in "wirtschaftlich diskriminierenden Weise gezwungen, von einer rechtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit der Ankaufs-/Rückkaufsverpflichtung Abstand zu nehmen", so Genzow. VW Leasing nutze die derzeitige wirtschaftliche Not des Handels, um sich der rechtlichen Risiken durch einen schriftlichen "Generalverzicht" zu entledigen. Für den Anwalt von der Kölner Kanzlei Graf von Westphalen ist die Angelegenheit damit ein Fall für die Finanzaufsicht. Die Händler müssten Beschwerde beim BaFin einreichen und das Amt auffordern, das Verhalten von Volkswagen Leasing zu überprüfen. "Dies wird nicht ohne Wirkung bleiben", zeigte sich Genzow überzeugt. Wichtig in diesem Zusammenhang: Das BaFin ist auf entsprechenden Hinweis verpflichtet, nicht den Namen des Beschwerdeführers bekanntzugeben.

 

// Lesen Sie weiter auf Seite 2: ZDK: Daimler-Lösung als Vorbild

 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

11. Dezember 2009 15:00
Klaus Brinkmann meint:
Wir lesen immer nur über VW Leasing.....diese Knebelverträge treffen ja auch für die Renault Leasing, PSA Bank und weitere Importeur Banken zu....jetzt mal ne Frage an die Fachanwälte Dr. Genzow und Brossette:

Was muss der Händler konkret tun, um auch zu seinem Recht (Geld) zu kommen, so dass die Leasinggeber auch die bereits entstandenen Schäden sowie die noch kommenden auch verursachergerecht dem Händler zurückerstattet. Ist ein Lösungsansatz ggf einfach keine Leasingrückläufer mehr zurück zu nehmen?? Hierzu wäre ebenfalls eine Aufklärung mal sehr wünschenswert.


11. Dezember 2009 11:41
Markus Pöppel meint:
Der Restwerttrick ist doch für die Hersteller die einfachste und billigste Lösung, sich mit Kündigung der Verträge den Ausgleichsanspruch zu sparen, wenn die unliebsamen "Partner" vorher erfolgreich pleite gehen. Außerdem bekommt man dann (siehe MAGAG) den ganzen Vetriebskanal samt aller tollen Neubauten quasi von den betroffenen Banken "geschenkt". Die nach Herstellerstandards errichteten Bauten kann man eh für nichts anderes verwenden und die Bank ist heilfroh, wenn sie die Immobilienlast weit unter Preis überhaupt losbringt (die kleineren und vielleicht noch solventeren Betriebe leiden dann in diesem Zusammenhang zusätzlich unter der Kreditklemme). Klar daß die Hersteller zuvor noch an der Architektur und wahrscheinlich an der meist völlig überteuerten Bauausführung noch schöne "Provisionen" gezogen haben. Ich weiß auch nicht mehr ob man das Verhalten fast aller Hersteller als mafiös, kriminell oder sonstwie bezeichnen soll. In meinen Augen ist es aber Zeit, daß diesem subtilen und ganz systematischen Wirtschaftskriminalismus und diesen Wirtschaftskriminellen endlich ein Ende gesetzt wird. Es gehört mit aller Macht und mit aller Deutlichkeit an die Öffentlichkeit und an die Kundschaft getragen. Die bekommt von diesem Verbrechertum leider gar nichts mit.

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