Samstag, 26.05.2012
22.10.2007
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VW: Niedersachsen will Anteil nicht aufstocken

Kurz vor der Entscheidung über das VW-Gesetz hat das Land Niedersachsen klargestellt, dass es seinen Anteil von knapp 21 Prozent an VW vorerst nicht aufstocken will. VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh warnte zugleich eindringlich vor einer Aushöhlung der Mitbestimmung, wenn das Gesetz wie erwartet gekippt wird und Porsche die Mehrheit bei dem Wolfsburger Autobauer erwerben würde. Die VW-Belegschaft werde im Zweifel für ihre Rechte kämpfen, sagte er in der jüngsten Ausgabe der Mitarbeiterzeitung "autogramm". Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will am Dienstag in Luxemburg über die Regelung befinden, die die Stimmrechte der Aktionäre unabhängig von ihrem Anteilsbesitz auf 20 Prozent begrenzt. Wenn das Gesetz fällt, würde das Land Niedersachsen an Einfluss bei VW verlieren und für Porsche wäre der Weg frei, die Kontrolle bei dem Wolfsburger Autobauer zu übernehmen. Der Sportwagenbauer hat sich bereits Optionen gesichert, um seinen 31-Prozent-Anteil "ordentlich aufzustocken". Konkrete Entscheidungen sollen zwar erst nach dem Urteil fallen, aber es wird allgemein damit gerechnet, dass Porsche die Mehrheit bei VW anstrebt. Volkswagen würde dann Bestandteil der geplanten neuen Porsche-Holding. Osterloh betonte: "Wir haben nichts gegen Porsche. Wir nehmen den Sportwagenbauer gerne in unsere Familie auf." Aber es gebe im VW- Konzern eine Kultur der Zusammenarbeit von Betriebsrat und Management, die erhalten bleiben müsse. Porsche hält derzeit knapp 31 Prozent an Volkswagen, hat sich aber bereits Optionen für weitere VW-Aktien gesichert. Die Porsche Automobil-Holding ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts und hat ihren Sitz in Stuttgart. Eine außerordentliche Hauptversammlung hatte am 26. Juni in Stuttgart die Automobil-Holding beschlossen. In der Holding werden die Porsche AG sowie die VW-Beteiligung gebündelt. VW-Personalchef erwartet keine negativen Folgen Um eine angemessene Vertretung der VW-Belegschaft in der Holding gibt es schon seit Wochen heftigen Streit, der am Tag nach der Luxemburger Entscheidung auch das Arbeitsgericht in Ludwigsburg beschäftigen wird. Der VW-Betriebsrat hatte Mitte September beim Arbeitsgericht Stuttgart eine Klage gegen Porsche eingereicht, weil es aus seiner Sicht in der Mitbestimmungsvereinbarung der neuen Porsche-Holding Regelungen gibt, die zu Lasten des Mitspracherechts der Belegschaft des VW-Konzerns gehen. Volkswagen-Personalvorstand Horst Neumann sieht keine negativen Folgen für VW, falls das Gesetz fällt: "Ein solcher Fall würde das Interesse von Porsche an Volkswagen sicher stärken, glücklicherweise das Interesse eines Aktionärs, der ein langfristiges industrielles Interesse an Volkswagen hat", sagte Neumann der "Berliner Zeitung" (Samstagsausgabe). "Volkswagen ist mittlerweile der größte europäische Autohersteller, Porsche der profitabelste Autohersteller weltweit. Hier kommen zwei erfolgreiche Unternehmen zusammen", sagte Neumann. (dpa)

 
 
 
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