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Die "Volks"-Aktionen der "Bild" gemeinsam mit ATU war Volkswagen ein Dorn im Auge. Die Klage dagegen scheiterte aber.
"Volks-Werkstatt"
VW verliert Namensstreit
Die Verwendung der Begriffe "Volks-Werkstatt", "Volks-Inspektion" und "Volks-Reifen" durch die "Bild"-Zeitung verstößt nicht gegen die Markenrechte von Volkswagen. Der Wolfsburger Konzern hat damit keine Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Axel Springer Verlag wegen einer im März bzw. Mai 2009 gestarteten Werbeaktionen für Inspektionen und Reifen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom vergangenen Oktober hervor (Az.: 29 U 1499/11), über das unser Partnerdienst "asp Online" am Mittwoch zuerst berichtete.
Die Münchner Richter konzedierten zwar, dass die Klagemarke stark durch automobile Werkstattdienstleistungen geprägt sei und dass "ein nicht unerheblicher Teil" der Zielgruppe in den beanstandeten Begriffen "die Bezeichnung einer Dienstleistung bzw. von Waren eines bestimmten Unternehmens" sehe. Der Gesamteindruck sei allerdings durch die beiden gleichgewichtigen Elemente "Volks" und "Wagen" bestimmt – mit der Folge, dass keiner der beiden Bestandteile allein prägend sei. Dadurch sei "ein erheblicher Zeichenabstand zu den angegriffenen Zeichen der Beklagten festzustellen, die diesen Bestandteil nicht enthalten", hieß es in der Begründung.
Das OLG München hat keine Revision zugelassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat. Nach Informationen von "asp-Online" prüft VW aber eine Nichtzulassungsbeschwerde.
Die "Bild"-Zeitung führt seit 2002 "Volks-Aktionen" in Kooperationen mit zahlreichen Unternehmen für verschiedene Produkte und Dienstleistungen durch. Partner war dabei auch schon der Volkswagen-Konzern. Gemeinsam wurde im Jahr 2005 unter anderem der "Volks-Caddy" beworben (wir berichteten). Als vier Jahre später gemeinsam mit der Werkstattkette ATU Kfz-Dienstleistungen und Reifen angeboten wurden, befürchteten die Wolfsburger auch mit dieser Aktion in Zusammenhang gebracht zu werden und zogen vor Gericht. (ng)
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(Foto: INSADCO/imago/Screenshot/AHO-Montage)
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