Freitag, 03.02.2012
28.01.2010
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Dienstwagen

Weg mit der Besteuerung nach Listenpreis

Nach Expertenmeinung steht die so genannte Ein-Prozent-Regelung zur Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung von Dienstwagen in der Praxis häufig dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entgegen. "Redet man mithin von Strukturreform, Steuergerechtigkeit und Steuervereinfachung, dann kann die Branche nur eine Forderung an den Gesetzgeber richten: Weg mit der Besteuerung nach dem Listenpreis", schreibt Michael Böhlk-Lankes, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner, in einem Gastbeitrag für das aktuelle AUTOHAUS. Grund laut Böhlk-Lankes: Die Listenpreisermittlung ist erheblich schwieriger und verwaltungsaufwändiger als die Berücksichtigung der tatsächlichen Anschaffungskosten aus der Buchhaltung des Unternehmens. Außerdem empfiehlt der Experte bei der Nutzungswertbesteuerung eine Staffelung gemäß dem Alter der Fahrzeuge, da der Wert älterer Fahrzeuge nicht einem Neufahrzeug gleichgesetzt werden kann. Pro Jahr der Nutzung des Fahrzeuges könnte etwa die Nutzungswertbesteuerung um zehn Prozent aus dem Betrag des Erstjahres gekürzt werden. Somit wären im ersten Jahr 100 Prozent, im zweiten Jahr 90 Prozent, im dritten Jahr 80 Prozent (usw.) anzusetzen, um dann bei 20 Prozent als Sockelbetrag konstant zu bleiben. "Unter diesen Prämissen ist die Nutzungswertbesteuerung mit einem Prozent der Anschaffungskosten beizubehalten, wirkt marktbelebend und deshalb zugleich steuerneutral", so Böhlk-Lankes. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte im Oktober 2009 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeug zu überprüfen. Die Besteuerung von Jahreswagenrabatten wurde bereits neu geregelt (wir berichteten). (AH) Den vollständigen Beitrag lesen Sie in AUTOHAUS 3/2010, das am 1. Februar erscheint.

 
 
 

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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

29. Januar 2010 17:08
Jörg Kahlert meint:
Wir nehmen den Listenpreis abzgl. der kommunizierten Rabatte des Autopabsts und versteuern diesen Wert mit 1%. Eine nette neue Berechnungsmethode.


29. Januar 2010 15:11
Thomas Meier meint:
@Frank Steinsiek: Überlegen Sie wirklich, warum der Staat das Fahrzeug monatlich besteuert? Weil es ihr Arbeitsgeber steuerlich erleichtert erwerben/ nutzen kann...
eventuell würde es auch Sinn machen, Fahrzeuge anzubieten, die sich die breite Masse auch ohne Unterstützung vom Staat leisten kann. Dies ist eben inzwischen bei Mittelklassefahrzeugen durch sinkende Realeinkommen und steigenden Listenpreis nicht mehr möglich.
Und durch die Privatnutzung (unterstelle ich bei der 1% Regelung) kommt Ihnen das Fahrzeug trotz Versteuerung deutlich günstiger als die Anschaffung eines eigenen Fahrzeuges.


29. Januar 2010 13:46
E.Kuehlwetter (wallibelli) meint:
Der Ansatz im Artikel geht in die richtige Richtung. Eine Besteuerung nach tatsächlichem Kaufpreis bedingt bei geleasten Kfz. -die überwiegende Mehrheit- die Offenlegung des Leasingeinstandspreises(schon erwähnt im Kommentar von M.Fischer).

Das simpelste, problemloseste Verfahren wäre die Ansetzung des geldwerten Vorteils von 1 % nach der jeweils gültigen Abschreibungstabelle. Wertentsprechend gerecht, nachvollziehbar, praziserprobt. Kann man ohne große öffentliche Diskussion umsetzen. Natürlich gehen dem Staat dadurch einige Steuern verloren, würde aber den Absatz von Neu- und insbesondere jüngeren GW-Wagen beleben.

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