Samstag, 26.05.2012
16.09.2011
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Erste Stellungnahmen

Wenig Zustimmung aus Automobil- und Versicherungswirtschaft für DAV-Klage

"Wir würden im Leben unsere Kunden nicht bescheissen", lautete wörtlich der Kommentar eines Händlerverbands-Funktionärs, mit dem unsere Redaktion heute Mittag telefonisch zum Thema "DAV-Klage gegen das Fairplay-Konzept" gesprochen hatte. Namentlich wollte sich allerdings keiner der Befragten zitieren lassen mit dem Hinweis darauf, dass man das Thema zunächst als eine "Auseinandersetzung der Versicherungen mit dem Anwaltverein" sehe. Gleichwohl lautete aber hier bereits die Betonung auf dem Wort "Versicherungen" und nicht explizit "Allianz", welche sich aktuell durch RA und Notar Jörg Elsner als den Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV vor dem Landgericht München I wegen "der Anwendung des Fairplay-Konzeptes" verklagt sieht (siehe auch vorangehende Meldung von heute).

"Viele große Autoversicherer arbeiten ebenfalls mit Fairplay"

Übereinstimmend war den Befragten aus der Automobilindustrie und den Händlerverbänden, welche allesamt übrigens auch Nutzer des Fairplay-Konzeptes sind bzw. dieses für ihre Händler oder freien Karosserie- und Lackierfachbetriebe mit der Allianz Versicherungs-AG gemeinsam entwickelt hatten, ferner klar, dass es hier "vom Prinzip her gar nicht gegen die Allianz alleine gehen kann", weil ein nicht unwesentlicher Teil der großen deutschen Autoversicherer zwischenzeitlich das Konzept kopiert bzw. auf seine Gesellschaft und deren Schadenregulierung hin adaptiert habe.

"Hersteller wollen genau dieses Konzept für ihre Händler"

Der Vorstand eines im Rheinland ansässigen Versicherers brachte insofern kein Verständnis für die Klage auf, "weil eigentlich alle Automobilhersteller genau dieses Konzept wollen, damit die Stundenverrechnungssätze in ihren Händlerbetrieben auskömmlich bleiben und auch die Schadensfälle zurück zur Marke und deren Reparaturbetrieben kommen". Recht offen sagte er: "Wir hätten zwar gerne noch mehr Kostendämpfung, haben aber für diese Wünsche ebenfalls ein offenes Ohr und verhandeln deshalb genauso auf der Basis des Fairplay-Konzeptes."

"Keine Entmündigung des mündigen Bürgers"

"Jeder Kunde und jeder unserer Händler hat bei Fairplay in jedem Einzelfall die Möglichkeit der absolut freien Entscheidung. Wir entmündigen den mündigen Bürger dadurch mitnichten", lautete ein weiteres, spontanes Statement aus Händlerverbandskreisen. Und ergänzend: "Es gibt im Markt deutlich schlimmere Sachen."

Im Zuge der heutigen Blitz-Umfragegespräche im Markt wurde ferner deutlich, dass ein weiterer, sehr namhafter und gewerbe-affiner Versicherer gerade dabei ist, in seinem Haus Fairplay einzuführen und es dazu in ziemlich genau einem Monat auch eine offizielle Pressekonferenz auf Vorstandsebene geben wird.

RA-Einschaltung bei KH-Schäden offenbar "dramatisch gesunken"

Als Hintergrund der Klage sehen übereinstimmend die Vertreter von Händler- und Berufsverbänden, der Automobilindustrie und auch Versicherern die "dramatisch gesunkene Rate von Anwaltseinschaltungen beim reinen Kraftfahrt-Haftpflichtschaden". Die meisten der Befragten blieben allerdings gelassen, indem sie betonten, es sei "natürlich legitim und das gute Recht der Anwälte, dass sie ihre bisherigen, angestammten Felder verteidigen wollen".

"Beim Personenschaden ist der Anwalt automatisch immer dabei"

Im Gegensatz zum KH-Schaden, bei dem der Geschädigte Herr des Verfahrens sei und seine Rechte auch aus § 249 BGB ableiten könne, besitze der Versicherer im Kaskoschaden ein eindeutiges Weisungsrecht, das er in vielfach auch nutzt und weitergehend definiert (Stichwort: Kasko mit Werkstattbindung). "Um genau das aber geht es hier gar nicht, denn auch die Wahl der Werkstatt bleibt weiterhin in der Letztentscheidung des geschädigten Kunden", hieß es. Fairplay ändere daran nichts.

Es gehe außerdem nicht darum, den Anwalt "komplett aus dem Geschäft zu drängen". Dass der Anwalt beim Personenschaden stets mit dabei ist, sei eine "absolute Selbstverständlichkeit". Die bisherige Praxis mit Fairplay über inzwischen mehrere Jahre habe aber gezeigt, dass der "typische Standard-Blechschaden" auf Basis des gegenständlich umstrittenen Konzepts von der Abwicklung her bei den Händlern und freien K&L-Betrieben "in aller Regel problemlos funktioniert".

Allianz selbst sieht das Thema "relativ entspannt"

Ein Mitarbeiter der durch die DAV-Klage von RA Jörg Elsner betroffenen Allianz, der mit Hinweis darauf, dass sich "intern die mit guten Leuten besetzte Rechtsabteilung dem Fall angenommen" habe, ebenfalls nicht explizit namentlich genannt werden wollte, meinte wörtlich: "Wir sehen das ganze Thema relativ entspannt." Fairplay trage nach seinen Worten eindeutig zur "Beschleunigung der gesamten Schadenabwicklung bei" und belasse "sämtliche Rahmenbedingungen, unter denen eine Werkstatt mitmacht, völlig frei".

Man habe ganz bewusst keine Löhne festgelegt, also auch "keine Limits auf Stundenverrechnungssätze vorgeschrieben". Der Kunde besitze weiterhin freie Werkstattwahl und könne auch frei verhandeln. Ihm werde bestenfalls ein Hinweis darauf gegeben, dass es eine Gruppe von mehreren tausend Werkstätten gebe, auf die man sich bezüglich eines optimierten Ablaufes verständigt habe. Die Annahme oder Ablehnung einer dieser Werkstätten sei Sache des Geschädigten.

Der Prozess sehe lediglich vor, dass die Werkstatt einen Kostenvoranschlag mache, diesen bei der Allianz einreiche, wo er geprüft und freigegeben oder der Schaden durch einen Sachverständigen besichtigt werde. "Nicht mehr und nicht weniger", so der Allianz-Verantwortliche. Dieser Prozess laufe in der Praxis "superschnell".

Klage betrifft im Grunde alle Marktplayer

Es bleibt abzuwarten, wie in diesem Rechtsstreit letztlich richterlich (eventuell auch in höherer Instanz) entschieden wird. Als Ergebnis der Blitzumfrage aber bleibt festzuhalten, dass sich die ArGe Verkehrsrecht des DAV hier zwar offiziell "lediglich" mit einem einzigen Versicherer anlegt. Von der Sache her sind allerdings auch komplette Berufs- und Händlerverbände, die Automobilhersteller/Importeure, zahlreiche weitere Versicherer und praktisch alle freien Werkstatt-Netzwerke im Markt mit betroffen.

Branchen-Gesamtaufschlag für die Fairplay-Diskussion in Potsdam

Auf dem 7. AUTOHAUS-Schadenforum erhalten durch die Klage des DAV damit auch die Vorträge u.a. von Opel-Service-Chef Wolfram Knobling sowie Stefan Sonntag, dem Leiter Sales und Marketing Service Pkw Mercedes-Benz und Smart der Daimler AG, ZKF-Präsident Peter Börner und auch Eurogarant-Vorstand Thorsten Fiedler einen neuen, ganz aktuellen Bezug.

Knobling und Sonntag sprechen explizit über ihre Schadenkonzepte und Schadenplattformen. Wolfram Knobling hat in seiner seit langem geplanten Agenda auch die Bilanz des Herstellers Opel und seiner Vertragswerkstätten zum Fairplay-Konzept stehen. Wie bekannt, war Opel der erste deutsche Automobilbauer, der in einem frühen Stadium – und parallel zum Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugbau (ZKF) – das Fairplay-Konzept direkt mit der Allianz gemeinsam entwickelt hatte. Die Umsetzung bei den Opel-Partnern und auch bei den freien K&L Werkstätten erfolgte seinerzeit mit einem sehr positiven Echo seitens der teilnehmenden Betriebe.

Fairplay-Rededuelle haben bereits eine kleine "Tradition"

Da in Potsdam wie immer auch ranghohe Vertreter des Deutschen Anwaltvereins und seiner Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, darunter nicht zuletzt RA Jörg Elsner, am AUTOHAUS-Schadenforum teilnehmen, darf schon heute von einer spannenden und kontrovers geführten Diskussion ausgegangen werden, die sicherlich bereits am ersten Kongresstag stattfinden wird. Es wäre übrigens nicht das erste Mal, denn auch 2008 lieferten sich Allianz-Vorstand Dr. Karl-Walter Gutberlet und der seinerzeitige ZKF-Präsident Fritz Nagel mit der couragierten Hamburger Verkehrsanwältin Eva Holst unvergessene und zuweilen harte Rededuelle, die vielen Teilnehmern noch heute in bester Erinnerung sein dürften.

Repräsentanten aus der gesamten deutschen Kfz-Assekuranz

Nachdem mit Thomas Geck, dem Schadenleiter dezentral der HUK-COBURG, und weiteren seiner Kollegen auch der inzwischen größte deutsche Autoversicherer, der frühzeitig Fairplay auch für seine KH-Schäden übernommen hatte, nach Potsdam kommen wird, wird sich die Diskussion möglicherweise automatisch über die Allianz hinaus ausbreiten. Nicht zu vergessen die zahlreichen Repräsentanten aus den Schadenabteilungen aller namhaften Autoversicherer, welche ebenfalls einen nicht unwesentlichen Anteil unter den mehr als 500 Veranstaltungsteilnehmern darstellen!

Diskutieren Sie mit!

Es darf auf der Plattform des AUTOHAUS-Schaden§manager gerne diskutiert werden. Sie können in einem unten anhängenden Dialogfeld aktiv zu Pro & Contra in Sachen Fairplay und dem Verkehrsanwalts-Veto Ihre Meinung sagen und Ihren Kommentar abgeben! (wkp)

Wer indes "live" in Potsdam dabei sein möchte, sollte sich zügig anmelden. Die Möglichkeit dazu und weitere Informationen gibt es hier: http://www.autohaus.de/cms/1009956

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

08. Januar 2012 19:56
Matthias Reckels meint:
Gebe dem Vorkommentator zu 100% Recht. Leider verstehen viele Autohäuser nicht, dass sie den Geschädigten häufig um den merkantilen Minderwert bringen und sie sich bei der Reparatur hereinreden lassen. Das Autohaus kommt daher häufig in einen Konflikt zu den Interessen des Geschädigten.
Heute sind es die Sachverständigen und Anwälte die verdrängt werden sollen. Glaubt den wirklich jemand, dass dauerhaft nicht auch die markengebundenen Stundenverrechnungssätze verschwinden sollen? Darum wehret den Anfängen!!!!

Besser läßt sich sicher eine korrekte Schadenregulierung mittels Sachverständigen und Fachanwalt durchführen. Heute gibt es prima Onlineportale zur Schadenmeldung wie etwa www.unfallschaden.tv ,so dass das Autohaus mit geringem Aufwandt eine rechtlich korrekte Schadenabwicklung für seine Kunden erreichen kann.

Ihr Matthias Reckels
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht


16. September 2011 21:33
Hans von Ohain meint:
Diese Umfrage hätten Sie sich auch sparen können. Erst jubelt AUTOHAUS in seinen Schadenbeilagen die Versichererkonzepte hoch und berichtet in riesigen Lettern über jeden noch so unbedeutenden Marktteilnehmer, der danach arbeitet. Da werden die angeblich so großen Vorteile für die Werkstätten seitenweise dargestellt. Und wie zur Bestätigung des eigenen Fehlverhaltens kommt dann auch noch diese Umfrage.

Liebe AUTOHAUS Redaktion, Sie sollten sich doch überlegen, auf welcher Seite Sie stehen. Es gibt in diesem Land eine Sach- und Rechtslage. Jedes Autohaus, das sich einen erfahrenen Anwalt als Kooperationspartner sucht, seinen Sachverständigen brieft und seine Prozesse im Griff hat, braucht all diesen Versicherungsunsinn nicht. Darüber lese ich bei Ihnen nichts.

Zum Glück gibt es auch noch Händlerverbände, die ihren Mitgliedern diesen simplen und kostenlosen Weg zum Geldverdienen empfehlen, statt die eigenen Interessen zu verraten.

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