Freitag, 25.05.2012
19.10.2011
Share |
BGH

Werksangehörigenrabatt ist nach Unfall anzurechnen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in einem Urteil die allgemeinen Grundsätze des Schadensersatzrechts bestätigt, wonach der Geschädigte an einem Schadensfall nicht verdienen soll. Demnach muss sich ein BMW-Mitarbeiter den bei einer Reparatur erhaltenen Werksangehörigenrabatt anrechnen lassen. Er darf mit der gegnerischen Versicherung nicht die eigentlichen Reparaturkosten abrechnen, die ein "normaler" Kunde gezahlt hätte (Az.: VI ZR 17/11).

Die Reparaturkosten am verunfallten Mini des Klägers schätzte ein Sachverständiger auf 3.446,12 Euro netto. Er rechnete den Schaden zunächst fiktiv auf der Grundlage dieses Gutachtens ab. Danach ließ er den Pkw in einer BMW-Niederlassung reparieren. Dabei entstanden Reparaturkosten in Höhe von 4.005,25 Euro, tatsächlich zahlte er als BMW-Werksangehöriger für die entsprechend dem Sachverständigengutachten durchgeführte Reparatur nur 2.905,88 Euro.

Seine Klage, mit der er u.a. Ersatz weiterer Reparaturkosten von 559,13 Euro und Nutzungsausfall in Höhe von 250 Euro begehrte, hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Dem folgte der VI. Zivilsenat des BGH: Der Kläger sei zwar nicht an die von ihm ursprünglich gewählte fiktive Abrechnung auf der Basis der vom Sachverständigen geschätzten Kosten gebunden, sondern könne nach erfolgter Reparatur zur konkreten Schadensabrechnung übergehen. Allerdings könne er nunmehr nur den Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen.

Über Rückforderungen der Versicherung hat der BGH nicht entschieden, weil die Versicherung solche nicht geltend gemacht hat. Dies erklärte ein Sprecher des BGH auf Anfrage. (ng)

 
 
 
Zurück Artikel bookmarken Kommentar abgeben Artikel drucken Heft-Abo
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

04. November 2011 07:23
Marco W meint:
Und so wie es hier aussieht bleibt der Mitarbeiter auf dem geldwerten Vorteil sitzen. Dieser ist nämlich bei gewährten MA Rabatten anzusetzen.

1 Leserbriefe (Anzeige 1 bis 1)
1

"HB ohne Filter" vom 25. Mai

Kommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat

Heute u.a.: Diskussion zur "Meister-HU", Elektroauto, Rabattschleusen und Rolf Leuchtenberger MEHR

Frage der Woche

Download

AUTOHAUS-Bildschirmschoner

Ob Autopremiere, Politdebatte oder Promi-Schnappschuss – mit dem "I Saver" sind Sie immer auf dem Laufenden. mehr

Bildergalerien

Branchenrecht


Händlerbefragung

Die aktuelle Ausgabe des AUTOHAUS pulsSchlag

Topthema im Mai: Automobile Zukunft mehr

EXTRA

Jetzt neu: Fachbücher als eBook!

Einige unserer Praxishandbücher und Ratgeber können Sie jetzt auch als eBook bestellen! mehr

Marktplatz

Frische Ware

Auf dem neuen AUTOHAUS Marktplatz finden Sie alle Spezialisten und Dienstleister für ein erfolgreiches Kfz-Geschäft. mehr

Akademie aktuell

AUTOHAUS/asp-Servicekongress: Die Zukunft der Dialogannahme

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Dialogannahme gewinnbringend organisieren! Anmeldung und Termine

Social Media

Besuchen Sie AUTOHAUS auf Facebook!

"Gefällt mir" – jetzt am virtuellen Stammtisch über bunte Branchenthemen diskutieren! mehr