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Umrüstung auf Gasbetrieb
Werkstatt haftet für Folgeschäden
Wird in ein Auto nachträglich eine LPG-Anlage eingebaut und werden durch den Gasbetrieb dann die Zylinderkopfdichtungen des Wagens beschädigt, muss der Fahrzeugumrüster den Schaden voll und ganz ersetzen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Das berichtet die Deutsche Anwaltshotline unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az. 5 U 136/10).
Der Fall: Ein halbes Jahr nach der für 2.500 Euro vorgenommenen Umrüstung vom Benzin- auf Gasbetrieb kam es an den Zylindern eines Ford Maverick zu teils erheblichen Kompressionsverlusten. Die Reparatur, bei der ein Zylinderkopf gänzlich ausgetauscht werden musste, kostete weitere 3.455 Euro. Der Autohalter verlangte daraufhin von der Werkstatt die Erstattung dieser Summe sowie des ursprünglichen Einbaupreises. Er forderte den kostenlosen Ausbau der installierten Gasanlage, die erst den Schaden angerichtet habe und die er deswegen wieder zurückgeben wolle.
Die OLG-Richter folgten seiner Argumentation. Das Beweissicherungsverfahren hatte ergeben, dass die Einlassventile an den Zylindern aufgrund einer übermäßigen Hitzeentwicklung der Gasanlage im Kompressionsraum beschädigt worden waren, so dass keine hinreichende Abdichtung mehr vorlag. Der Umrüster hatte es wider besseren Wissens versäumt, eine Regelungstechnik einzubauen, die der erhöhten thermischen Belastung der Zylinderventile durch die Verbrennung von Gas statt Benzin und der reduzierten Flüssigkeitsschmierung entgegenwirkt.
Eigentor der Werkstatt
Nach Angaben der Anwaltshotline ist damit nicht nur eine Sachmangelhaftung unumgänglich, sondern es stellt sich auch die Frage einer Einstandspflicht wegen grober Aufklärungsversäumnisse. Denn der Umrüster hatte in einer zur eigenen Verteidigung gedachten Presseerklärung verdeutlicht, die erhöhte Brenntemperatur von Gas sei "kein Problem, wenn die Anlage über eine vernünftige Regelungstechnik verfügt". (rp)
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(Foto: ddp / Jens-Ulrich Koch)
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