Donnerstag, 09.02.2012
30.08.2010
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Garantie

Wettbewerbszentrale zerrt Opel vor Gericht

Das Opel-Werbeversprechen einer "lebenslangen Garantie" für Neuwagen beschäftigt nun doch die Gerichte. Die Wettbewerbszentrale wolle wegen irreführender Werbung gegen den Rüsselsheimer Autobauer klagen, sagte eine Sprecherin am Montag in Bad Homburg auf Anfrage. Die Institution hatte kritisiert, dass die Garantie entgegen der Ankündigung nicht wirklich lebenslang gilt, und den Hersteller bereits wegen "irreführender Blickfangwerbung" abgemahnt (wir berichteten).

Opel beruft sich darauf, dass die Ausnahmen von der Garantiezusage für den Kunden klar erkennbar seien. "Wir stehen weiterhin zu unserem Kundenversprechen", hatte Alain Visser, Geschäftsführer Marketing, Sales und Aftersales, nach gescheiterten Gesprächen mit der Wettbewerbszentrale betont. Ein Opel-Sprecher erklärte heute, man werde nun abwarten, wie die Gerichte entscheiden.

Nach Informationen von "Focus Online" dürften die Konsequenzen für Opel selbst bei einer erfolgreichen Klage gering sein. Einerseits, weil die Wettbewerbszentrale keine Strafen verhängen kann, sondern der Hersteller höchstens die Gerichtskosten des Verfahrens tragen muss. Zudem kann sich das Verfahren über mehrere Instanzen ziehen, bis rechtskräftig ist, dass Opel nicht mehr mit der lebenslangen Garantie werben darf. Bis dahin dürfte die Werbekampagne schon Vergangenheit sein.

Die Wettbewerbszentrale mit Sitz in Bad Homburg ist nach eigenen Angaben eine bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. (rp)

 
 
 

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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

01. September 2010 08:48
Wolfgang Zeise meint:
Es geht hier nicht um die Garantie und ihre Leistungen, sondern darum, wie sie beworben wird und was diese Werbung für einen Eindruck hinterläßt.
Die lt. Werbung einzig erkennbare Einschränkung betrifft die Km-Leistung. Es gibt aber noch andere Einschränkungen und Bedingungen, die einzuhalten sind, um in den Genuß dieser Garantie zu kommen. Ein kleiner Hinweis auf diese besonderen Bedingungen hätte wahrscheinlich schon genügt, um Opel und seine ´lebenslange` Garantie aus der Schusslinie zu nehmen.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, wenn ein Auto 160tsd km hält, hält es auch noch länger.


31. August 2010 21:50
Dr. Richard Brüggel meint:
Sie heben hier ein paar Fakten aus der Werbeaussage hervor.
Betrachten Sie doch mal sachlich die Aussage "lebenslange Garantie".
Das bedeutet, solange der Opel mit vertretbarem Maße immer durch die nächste Hauptuntersuchung kommt, befindet er sich noch in der Lebensdauer, erst wenn das nicht mehr der Fall ist, dann ist seine Lebensdauer beendet.

Das kann 20 Jahre dauern und vielleicht 400.000km betragen.

Dann ist eine Garantie mit einer Beschränkung auf 160.000km eben keine lebenslange Garantie mehr.

Freuen können sich die Händler, die jetzt auch ältere Fahrzeuge wieder in die Werkstatt bekommen. Freuen kann sich auch der Opel Kunde für die verlängerte Garantie.
Falsch ist die Werbeaussage "lebenslang" und das kreidet die Wettbewerbszentrale mit Recht an.
Auch wenn man bei Opel verzweifelt ist, tut man sich mit solch hohlen Aussagen nichts Gutes.


31. August 2010 20:31
Peter Burg meint:
Man kann es drehen und wenden wie man will, diese Geschichte mit angeblich lebenslangen Garantie ist für Opel zum überflüssigen Desaster geworden. Ganz, ganz peinlich. Im Rückblick wäre es besser gewesen, man hätte es einfach sein gelassen. So wurde nur ein weiteres Loch in den morschen Kahn gerissen.

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