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StVO-Novelle: Winterreifenpflicht startet nächste Woche

24.11.2010 14:30 Uhr
StVO-Novelle: Winterreifenpflicht startet nächste Woche
Räumdienste im Einsatz: klarer Fall für Winterreifen.
© Foto: Norbert Millauer/ ddp

Eigentlich sollte die Regelung Mitte Oktober kommen. Nun entscheidet der Bundesrat am Freitag über die Änderung der StVO. Kritik gibt es wegen unverständlicher Formulierung und zu laschen Vorgaben für Lkw.

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Gerade noch rechtzeitig zum Wintereinbruch mit Schnee und Eiseskälte startet die Winterreifenpflicht. Nach längeren Beratungen mit Verbänden und den Ländern soll die zunächst für Oktober geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) nun am Freitag vom Bundesrat abgesegnet werden und nächste Woche in Kraft treten. Die Regelung gilt auch für Motorräder.

Wie aus dem Verordnungsentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hervorgeht, gelten als Winterreifen dann auch alle Reifen mit dem M(atsch)+S(chnee)-Symbol, also Ganzjahres- oder Allwetterreifen. Es wird ein Run von bisherigen Winterreifen-Muffeln erwartet. Die Reifenindustrie lieferte daher gut 20 Prozent mehr M+S- Reifen an den Fachhandel als im vergangenen Jahr, so der in Bonn sitzende Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk.

Die Neuregelung war wegen eines Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg notwendig geworden. Bußgelder bei falscher Bereifung seien verfassungswidrig, weil die Regelungen zu schwammig seien, so die Richter. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen "an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Hierzu zählte insbesondere die "geeignete Bereifung" – ohne zu erklären, was genau damit gemeint ist. Deshalb war es ein leichtes, Bußgelder anzufechten.

Bei der Winterreifenpflicht wird von Ramsauer nicht ein fester Zeitraum festgelegt. In dem Entwurf heißt es, dass "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden darf, die der EU- Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie ihrer Ergänzungen entsprechen. Vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern. Jürgen Grieving vom ADAC empfiehlt Profiltiefen von mindestens vier Millimetern, da so bei Schnee und Matsch der Halt viel besser sei.

Höhere Bußgelder als Motivation

Um alle Autofahrer zum Reifenwechsel zu motivieren, lässt Ramsauer das Bußgeld erhöhen: Statt 20 Euro müssen künftig 40 Euro bezahlt werden, wenn Autofahrer bei Schnee oder Glätte von der Polizei mit Sommerreifen erwischt werden. Wenn ein falsch bereiftes Auto den Verkehr behindert, sind 80 Euro zu berappen. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen nur parkt, bekommt keinen Ärger. "Es geht auch um mehr Rechtssicherheit für die Polizei bei Kontrollen", betont ein Sprecher Ramsauers mit Blick auf die neue Regelung.

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KOMMENTARE


Ralf Horst

25.11.2010 - 10:20 Uhr

Winterreifen-Pflicht für Motorräder??? Es ist mir nicht bekannt, dass es überhaupt welche gibt... Wer denkt sich so etwas aus? Im übrigen denke ich, dass jeder Motorrad-Fahrer so vernünftig ist, sein Motorrad bei entsprechend schlechter Witterung stehen zu lassen. Aber in diesem Land wird ja jeder und alles geregelt, verwaltet und bevormundet.


Klaus Heinrich

25.11.2010 - 12:17 Uhr

Klar, der Deutsche hats gern kompliziert. Inwiefern ist denn die neue Gesetzesfomulierung besser als die alte? Aber wir müssen ja schon bei der Verabschiedung des Gesetzes für die weitere Auslastung des Staatsapperates sorgen - damit ja nicht die Klagen ausgehen. Warum schaffen es unsere Politiker nicht einfach zu sagen 1. November - 1. Mai und damit hat sich´s. Gegen einen Zeitraum kann keiner mehr klagen. Wohl aber dagegen ob das auf der Straße nun schon Schneematsch ist oder nicht.


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