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Umweltprämie: Bei Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeuges muss keine zeitliche Abfolge beachtet werden.
Umweltprämie
ZDK bezeichnet ADAC-Bericht als "irreführend"
Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hat heute Berichte als "falsch und irreführend" zurückgewiesen, nach denen im Antragsverfahren zur Umweltprämie die Abmeldung des Fahrzeuges nach der Verschrottung erfolgen müsse. Ein Sprecher des Kfz-Verbandes sagte in Bonn, es sei zweifelsfrei geregelt, dass es keine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeuges gebe. Beides, so habe das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestätigt, müsse zwischen dem 14. Januar 2009 und 31. Dezember 2009 erfolgen, wobei die Erstzulassung des Altwagens zum Zeitpunkt der Verschrottung mindestens neun Jahre und die Zulassung auf den Antragsteller zu diesem Zeitpunkt mindestens zwölf Monate betragen müsse. Als Datum der Verschrottung gelte das Datum des Verwertungsnachweises, den die zertifizierte Annahmestelle ausstellt. Dieser sei nicht zu verwechseln mit dem so genannten Verwendungsnachweis des BAFA, mit dem alle notwendigen Unterlagen (und damit auch der Verwertungsnachweis) bei der Behörde eingereicht werden müsse, um die Umweltprämie zu erhalten, teilte der ZDK weiter mit. Der ADAC hatte am Montag berichtet, "bereits viele Neuwagenkäufer" seien in die "Falle getappt", weil sie ihr Altauto zu einem Zeitpunkt abgemeldet oder stillgelegt hätten, zu dem der Wagen noch nicht volle zwölf Monate durchgehend auf den Antragsteller zugelassen gewesen sei. Um das Problem zu umgehgen und das Auto nicht zu früh abzumelden, riet der Autoclub dazu, erst zu verschrotten, dann abzumelden. (se)
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(Foto: ddp/Michael Kappeler)
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