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ZDK: Erfassungsbögen der GEZ können zurückgesandt werden

10.07.2012 16:31 Uhr
GEZ-Gebühren im Autohaus
Die wichtigsten Unsicherheiten für das Kfz-Gewerbe beim zukünftigen Rundfunkbeitrag sind geklärt.
© Foto: Fotolia/Archiv/AHO-Montage

Die wichtigsten Unsicherheiten für das Kfz-Gewerbe beim zukünftigen Rundfunkbeitrag sind geklärt. Tages- und händlereigene Zulassungen mit weniger als 200 Kilometern werden nicht beitragspflichtig.

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Für Dienstwagen, Mietwagen, Werkstattersatz-, Vorführ- und Abschleppfahrzeuge muss auch zukünftig ein Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Das ergaben die Gespräche zwischen dem Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) und dem für die Landesrundfunkanstalten federführenden SWR. Die drohende Beitragspflicht für Tages- und händlereigene Zulassungen konnte aber abgewendet werden.

Tages- und händlereigene Zulassungen mit einer Gesamtkilometerleistung von weniger als 200 Kilometern werden nicht beitragspflichtig, heißt es in einem Rundschreiben des ZDK, das AUTOHAUS Online vorliegt. Noch im Februar hatte der Verband den Betrieben dazu geraten, die versandten Fragebögen der GEZ erst einmal liegen zu lassen, bis geklärt ist, wie diese auszufüllen sind. Ab 2013 weicht nämlich die Rundfunkgebühr dem so genannten "Rundfunkbeitrag". Die Betriebe hatten von ihrer zuständigen Landesrundfunkanstalt einen Fragebogen zugeschickt bekommen, mit dessen Hilfe der neue Rundfunkbeitrag ermittelt werden soll.

Jetzt wurde klargestellt, dass der Betrieb in dem Fragebogen nur einmal die durchschnittliche Anzahl des Fahrzeugbestandes an Dienst-, Miet-, Werksattersatz-, Abschlepp- und Vorführwagen angeben muss. Für jede Betriebsstätte kann ein Fahrzeug abgezogen werden, da ein Fahrzeug pro Betriebsstätte beitragsfrei ist. Änderungen können jährlich angezeigt werden. Dies gilt auch für die Mitarbeiterzahl, die nur einmal im Jahr durchschnittlich angegeben werden muss und jährlich aktualisiert werden kann.

Geklärt werden konnte auch die Frage nach der Anzahl der Betriebsstätten: Wenn ein Kfz-Unternehmer mehrere Firmen bzw. Gesellschaften auf ein und demselben Grundstück (z.B. Kfz-Werkstatt und Lackiererei) innerhalb einer Gebäudeeinheit betreibt, liegt eine einheitliche Betriebsstätte vor und es fällt nur ein Rundfunkbeitrag an. Liegt aber zum Beispiel eine Straße zwischen den Grundstücken, fallen für jede Betriebsstätte separate Rundfunkbeiträge an.

Gebührenerhöhung für gewerblich genutzte Fahrzeuge

Es bleibt aber bei der Gebührenerhöhung für gewerblich genutzte Fahrzeuge von 5,76 Euro auf 5,99 Euro monatlich ab 1. Januar 2013. Autohäuser, deren aktuelle Angaben von den früheren Meldungen abweichen, müssen jedoch nicht befürchten, dass sie Gebühren nachzahlen müssen. Die Erhebungsbögen dienten lediglich dazu, die Beitragspflicht ab dem 1. Januar 2013 zu ermitteln. "Ein Rückgriff in die alte Welt der Rundfunkgebühr ist nicht vorgesehen", erklärte der Justiziar des SWR. Wer den Bogen bereits ausgefüllt hat und jetzt feststellen muss, dass die dortigen Angaben nicht richtig sind, kann unter www.rundfunkbeitrag.de einen neuen herunterladen. Die Änderungen gegenüber der bereits abgegebenen Meldung werden dann entsprechend berücksichtigt. (dp)

Ausfüllhilfen sowie ein Fragen- und Antwortenkatalog zum Ausfüllen des Erfassungsbogens können Mitglieder auf der Seite des ZDK www.kfzgewerbe.de herunterladen.

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KOMMENTARE


Ralf Senkmann

10.07.2012 - 21:43 Uhr

GEZ - mein persönliches Lieblingsthema. Da die GEZ weder ein Amt, noch ein Behörde ist, kann ich jedem nur wärmstens empfehlen, die Ratschläge auf einschlägigen Seiten zu befolgen. Ich habe mich 2008 OHNE irgendwelche rechtlichen Konsequenzen von der GEZ "selbst befreit" (Kündigung). Glauben Sie mir liebe Kollegen, es geht auch ohne GEZ in diesem Leben.


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