Samstag, 26.05.2012
09.09.2009
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Schirm-GVO 2010

ZDK stellt sich gegen ACEA-Forderung

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat die Forderung des europäischen Herstellerverbands ACEA, die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für Vertriebsvereinbarungen ("Schirm-GVO") bereits ab Frühjahr 2010 einzuführen, scharf zurückgewiesen. "Manche Hersteller wollen wohl schnell kündigen, um ihren Händlern den Vertrieb anderer Marken verbieten können. Da käme ihnen ein Vorziehen der Schirm-GVO gerade recht", sagte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz laut Verbandsmitteilung. Der Behauptung des ACEA, ein solcher Schritt bringe in der aktuellen Krise auch für die Händlernetze Vorteile, widersprach Koblitz. Gerade im Hinblick auf die derzeit schwierige Situation im Autohandel wolle die EU-Kommission die Vertriebsregelungen der Kfz-GVO um drei Jahre bis 2013 verlängern. Dabei stünden der Schutz der Händler vor willkürlichen Kündigungen und das Recht zum Vertrieb weiterer Marken im Mittelpunkt. Beides sehe die Kfz-GVO vor, nicht aber die Schirm-GVO. "Wenn marktmächtige Hersteller ihre Händler 'zuparken', indem sie ihnen den Vertrieb anderer Marken verbieten, wird es für die übrigen Hersteller immer schwieriger, überhaupt noch leistungsfähige Händler zu finden", so Koblitz weiter. Für den Wettbewerb sei eine solche Entwicklung fatal. Der ZDK werde sich mit aller Kraft dafür einsetzen, die branchenspezifischen Regelungen für den Autohandel so lange wie möglich zu erhalten. (se)

 
 
 
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