Samstag, 26.05.2012
30.11.2007
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Zetsches Klage auf Schmerzensgeld droht zu scheitern

Daimler-Chef Dieter Zetsche droht vor dem Hamburger Landgericht mit einer Forderung nach Schmerzensgeld vom Konzernkritiker Jürgen Grässlin zu scheitern. "Das Gericht neigt dazu, der Klage nicht stattzugeben", sagte der Vorsitzende Richter der Zivilkammer 24 bei der Verhandlung am Freitag in Hamburg. Zetsche verlangt von Grässlin 50.000 Euro. Der bekannteste Daimler-Kritiker hatte mehrfach den Verdacht geäußert, Zetsche habe 2002 als Zeuge in einem Prozess um so genannte Graumarktgeschäfte bei dem Autokonzern eine "Falschdarstellung" abgegeben. Das Hamburger Gericht will am 11. Januar eine Entscheidung verkünden. An Berliner Gerichten war Zetsche erfolgreich gegen die Äußerungen Grässlins vorgegangen. Da der Konzernkritiker seinen Verdacht aber dennoch wiederholt hatte, klagte der Daimler-Chef schließlich in Hamburg auf Schmerzensgeld. Die Richter machten aber deutlich, dass für eine Geldentschädigung eine "schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte" vorliegen müsse. Diese könnten sie derzeit jedoch nicht erkennen. Graumarktgeschäfte – und kein Ende Zetsche hatte 2002 vor dem Stuttgarter Landgericht im Verfahren gegen einen Spediteur ausgesagt, in dem es um Graumarktgeschäfte bei Daimler ging. Dabei werden Fahrzeuge zur Absatzsteigerung am offiziellen Vertriebsnetz vorbei verkauft. Laut Medienberichten soll Zetsche bestritten haben, dass der Konzern in seiner Zeit als Vertriebsvorstand diese Geschäfte toleriert und gefördert habe. Konzernkritiker Grässlin hat den Ermittlungsbehörden Unterlagen vorgelegt, die das Gegenteil belegen sollen. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen gegen Zetsche wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage. Der Konzern weist die Vorwürfe zurück. (dpa)

 
 
 
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