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Woltermann: Neue GVO-Regeln werden zum Jahresende veröffentlicht.
ZDK
Zweite GVO-Konsultation im November
"Es wird Anfang November eine zweite Konsultation zur Neuregelung des Kfz-Vertriebs durch die EU-Kommission geben." Das sagte ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann am Donnerstag in Bonn anlässlich ihrer Präsentation zur Zukunft des wettbewerbsrechtlichen Rahmens im Kfz-Sektor vor der Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen. Woltermann erwartet die endgültige Veröffentlichung der Neuregelung der Kfz-GVO dann zum Jahresende. Ihre Einschätzung der Lage: "Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, aber die Richtung steht fest." In der Stellungnahme des Deutschen Kfz-Gewerbes zum jetzt vorliegenden EU-Entwurf zur Nachfolgeregelung beschränkte sich Woltermann auf zwei Themen, bei denen sie noch Chancen für eine Einflussnahme sieht: Mehrmarkenvertrieb und Kündigungsschutz. Beim Recht auf Übertragung des Händlervertrages im bestehenden Netz und der Niederlassungsfreiheit hat die ZDK-Vertreterin dagegen keine Hoffnung mehr, dass diese Regelungen auch in die zukünftigen Gesetzeswerke Eingang finden. Beim Mehrmarkenvertrieb, bei dem nach dem jetzigen Stand der Hersteller auch verbieten könnte, dass verschiedene Marken aus verschiedenen Ausstellungsräumen vertrieben werden, sieht Woltermann unbedingt Handlungsbedarf. Ebenso beim Kündigungsschutz. Wenn es hierzu keine Regelungen auf europäischer Ebene mehr gibt, wird nationales Recht anwendbar sein. Für Deutschland wären dies die Regelungen des Handelsgesetzbuches. Diese sehen eine Mindestkündigungsfrist von sechs Monaten vor. Einen Begründungszwang gibt es dort nicht. Nachdem alle Stellungnahmen bis Freitag vergangener Woche bei der EU-Kommission eingehen mussten, wird diese nunmehr einen neuen Entwurf erarbeiten, zu dem sich dann Anfang November die interessierten Kreise wieder äußern können. Bis Ende dieses Jahres soll die Neuregelung dann fertig gestellt sein. (dp)
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