Versicherungssteuer: MENEKS Garantie-Bausteine minimieren Mehraufwand

Versicherungssteuer: MENEKS Garantie-Bausteine minimieren Mehraufwand
© Foto: AdobeStock/Rido

Das Bundesministerium für Finanzen macht Autohändler zum 1. Januar 2023 quasi über Nacht steuerrechtlich zum „Versicherer“. MENEKS zeigt einen Weg, wie man sich den Mehraufwand rund um die Versicherungssteuer sparen kann.

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Datum:
21.11.2022



Zwei Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium vom 11. Mai und vom 18. Juni 2021 haben es in sich: Laut Steuerrecht unterliegt ein gesondertes Entgelt für den Verkauf einer Garantie nicht der Umsatzsteuer, sondern ausschließlich der Versicherungssteuer. Das gilt laut BMF ab 1. Januar 2023 für alle Garantiemodelle. In der Folge muss der Händler zukünftig monatlich die entsprechende Versicherungssteuer anmelden und abführen.
Dabei ist zu beachten, dass eine solche versicherungssteuerpflichtige Ausgangsleistung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Für Händler bedeutet die Versicherungssteuer einen deutlichen Mehraufwand. Die MENEKS hat eine Lösung entwickelt, bei der die Versicherungssteuer den Händler nicht belastet, und empfiehlt das Modell der unentgeltlichen Garantiezusage in Kombination mit der MENEKS next Reparaturkostenversicherung.

Hinter der Reparaturkostenversicherung von MENEKS steht ELEMENT, ein klassischer Versicherer, der auf Vermittlung durch den Händler direkt mit dem Kunden einen Vertrag abschließt. In dieser Konstruktion zahlt der Versicherer die Versicherungssteuer und der Händler erhält eine Provision. Die Prüfung der Versicherungssteuer findet ausschließlich bei der Versicherung statt. ELEMENT und MENEKS next tragen im Schadenfall die Kosten für versicherungsbedingte Reparaturen, egal ob diese der vermittelnde Händler oder eine andere Werkstatt durchführt. Die Leistung bleibt in beiden Fällen umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Die Reparaturkostenversicherung kann in allen Fällen vermittelt werden, in denen eine unentgeltliche Garantiezusage nicht möglich ist: bei Garantieverlängerungen, bei NeufahrzeugAnschlussgarantien und bei Quereinsteigern.

Die unentgeltliche Garantiezusage mit der MENEKS Händlergarantie
Die Garantiezusage muss zwingend im Fahrzeugpreis enthalten sein, der Händler zahlt für die im Kaufpreis enthaltene Garantie den Preis an die MENEKS, die wiederum die Steuer an das Finanzamt abführt. Die MENEKS übernimmt im Schadenfall die Kosten für eine garantiebedingte Reparatur, die beim garantiegebenden Händler entstehen. Hat der Garantienehmer einen Selbstbehalt zu tragen, unterliegt dieser Betrag der Umsatzsteuer. Der Händler muss nichts weiter beachten.

Wie funktioniert das in der Praxis?
Ein Beispiel macht den Sachverhalt transparent: Ein Händler kauft Teile für sein Lager und macht beim Buchen der Einkaufsrechnung die Vorsteuer geltend. Zu diesem Zeitpunkt weiß er aber noch nicht, für welchen Zweck die Teile später eingesetzt werden. Bei einer „normalen“ Reparatur ohne entgeltliche Garantiezusage ist der Vorsteuerabzug möglich.

Handelt es sich dagegen um eine Reparatur mit entgeltlicher Garantiezusage, die der Händler versicherungssteuerpflichtig verkauft hat, ist der Vorsteuerabzug für die Material- und anteiligen Gemeinkosten ausgeschlossen – was wiederum nach sich zieht, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung nachträglich korrigiert werden muss! Ist ein Kundenselbstbehalt vereinbart, unterliegt dieser dem Vorsteuerabzug, das heißt, der Händler kann den anteiligen Vorsteuerabzug für die verwendeten Materialien ansetzen. Bietet ein Händler Eigengarantien an, trägt ausschließlich er das Risiko aus der Garantiezusage. Ein Wechsel in das unentgeltliche System oder in die Reparaturkostenversicherung ist jederzeit möglich.

Für weitere Informationen, klicken Sie hier!


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