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Geldwäscheprävention: Das sollten Sie wissen!

19.02.2021 06:00 Uhr
Geldwäscheprävention: Das sollten Sie wissen!

Eine Kopf-in-den-Sand-Strategie zahlt sich beim Thema Geldwäscheprävention auf Dauer nicht aus. Informieren Sie sich und ergreifen Sie die notwendigen Maßnahmen zur Absicherung Ihres Unternehmens!

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Die EU und die Bundesregierung haben der Geldwäsche in Deutschland den Kampf angesagt. Mit Folgen: Automobilhändler sind seit 2017 als Händler hochwertiger Güter direkt und ausnahmslos vom Geldwäschegesetz (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - kurz GwG) betroffen. 2019 wurden Automobilhändler erstmalig einer bundesweiten Überprüfung unterzogen. Auch in diesem Jahr werden weitere Prüfungen erwartet.

Wozu ist der Automobilhandel durch das Geldwäschegesetz verpflichtet?

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG sind all jene Händler betroffen, die gewerblich mit hochwertigen Gütern handeln. Dazu zählt auch der Handel von Automobilen, welcher zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

1. Verdachtsmeldungen: Bei konkretem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gilt grundsätzlich die Meldepflicht für alle Automobilhändler unabhängig von der Betriebsgröße, der…

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