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Mängelhaftung: Einbaufall(e)

15.01.2018 06:00 Uhr
Mängelhaftung: Einbaufall(e)

Gesetzliche Neuregelung der Mängelhaftung im Kaufrecht.

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Mit dem zum 1.1.2018 in Kraft getretenen "Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" wurden zahlreiche gesetzliche Bestimmungen geändert, aufgehoben und neu gefasst. Ziel des Gesetzes ist es auch und insbesondere, den Verbraucherschutz weiter zu stärken. Soweit vom Gesetz die kaufrechtliche Mängelhaftung betroffen ist, wird letztlich die europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in Bezug genommen und weiter umgesetzt. Von besonderem Interesse für die Autohausbranche ist hierbei die Änderung der Bestimmungen zur Nacherfüllung, wonach dem Käufer bei Lieferung eines mangelhaften Gegenstands nun ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlosen Aus- und Einbau respektive auf Ersatz diesbezüglich anfallender Kosten zusteht. Betroffen ist namentlich der Ersatzteilverkauf über die Ladentheke. Beispiel: Der verkaufte Turbolader ist mangelhaft und wurde…

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