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Akkreditierung: Geregeltes Verfahren

16.01.2017 06:00 Uhr
Akkreditierung: Geregeltes Verfahren
© Foto: Bosch

Die strittige Prüfmittelüberwachung erfolgt vorübergehend durch Stückprüfung und Kalibrierung. In Ermangelung von Dienstleistern erhalten die Prüforganisationen einen Audit-Aufschub.

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Vor einem Jahr sorgten die Grundlagen der Prüfmittelüberwachung für Beunruhigung im deutschen Kfz-Gewerbe. In der Folge einer Berichterstattung des Magazins "Der Spiegel" kamen in der Öffentlichkeit einige Begrifflichkeiten durcheinander und falsche Vorstellungen auf: Manch einer ging sogar so weit, der periodischen Fahrzeugprüfung oder den technischen Überwachungsorganisationen die Legitimität abzusprechen. Dabei gab es lediglich Umsetzungsschwierigkeiten bei der Richtlinie 2014/45/EU - nicht unüblich, wenn eine EU-Verordnung in nationales Recht übertragen wird.

Kalibrierung seit Januar 2017

Betroffen ist das Qualitätsmanagement einiger in Partnerwerkstätten zur Verfügung gestellter Prüfmittel, zuvorderst der Bremsprüfstände und Scheinwerfereinstellsysteme. Bisher schrieb die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO; Anlage VIIIb, Nummer 2.1b) die regelmäßige Eichung/Stückprüfung der…

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