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Geldwäscheprävention: Know Your Customer - Kenne deinen Kunden

04.09.2017 06:00 Uhr
Geldwäscheprävention: Know Your Customer - Kenne deinen Kunden

Fahrzeuge sind hochpreisige Güter. Als solche müssen Händler Maßnahmen zur Geldwäscheprävention umsetzen. Seit Juni sind neue Regelungen wirksam.

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Die 4. EU-Geldwäscherichtlinie gilt seit 26. Juni. Für Autohäuser ist die Gesetzgebung zur Geldwäscheprävention (GwG) relevant, weil Fahrzeuge hochwertige Güter sind. Der Handel bedarf besonderer Sorgfaltspflichten. Daher veranstalteten ZDK, Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention und TAK die Fachtagung "Geldwäscheprävention im Automobilhandel".

Der Autohändler ist im Sinne des Geldwäschegesetzes "Auge und Ohr" und "verlängerter Arm" von Banken und Strafverfolgungsbehörden, erklärte Kristian Scheel, Compliancebeauftragter bei der BDK, in einem Vortrag. Gesetzlich neu geregelt ist die Absenkung des Schwellenwertes für Bargeldgeschäfte auf 10.000 Euro. Bei Beträgen darüber herrschen besondere Sorgfalts- und Identifikationspflichten.

Risikomanagement

Neben dem Prinzip "Know Your Customer" (Kenne deinen Kunden), das man immer beherzigen sollte, verlangt der Gesetzgeber ein spezielles…

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