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Geschenke an Geschäftsfreunde: Steuer trübt Stimmung

03.07.2017 06:00 Uhr
Geschenke an Geschäftsfreunde: Steuer trübt Stimmung

Ein gut gemeintes Geschenk an Geschäftspartner kann schnell zum Ärgernis für den Schenkenden und den Beschenkten werden.

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Wie heißt es doch so schön: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. So ist es im Wirtschaftsleben gang und gäbe, dass durch Geschenke Geschäftsbeziehungen mit bestehenden Geschäftspartnern gefördert oder zu Neukunden aufgebaut werden sollen. Steuerlich ist es aber nicht immer ganz so einfach. So müssen einige Regeln beachtet werden, damit das gut gemeinte Geschenk nicht zu einem bösen Erwachen führt.

35 Euro Netto-Grenze

Grundsätzlich regelt das Gesetz, dass Aufwendungen für Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer nicht den Gewinn mindern dürfen. Dieses Abzugsverbot soll verhindern, dass unangemessene Repräsentationsaufwendungen auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.

Von diesem Abzugsverbot gibt es aber die Ausnahme, dass ein Abzug als Betriebsausgabe doch zulässig ist, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Geschenks die Freigrenze von 35 Euro nicht übersteigen. Dabei ist zu…

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