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Prüfung elektrischer Anlagen: Vom Kurzschluss zum Betriebsschluss

08.05.2017 06:00 Uhr
Prüfung elektrischer Anlagen: Vom Kurzschluss zum Betriebsschluss

Die gesetzliche Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen ist weitreichender, als viele denken. Das kann teuer werden. Es drohen Strafen und im Fall eines Falles zahlt die Versicherung nicht.

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Ein Check-up bei Kaffeemaschinen, Wasserkochern oder Radios - der Sinn leuchtet vielen nicht ein. Aber auch diese Geräte zählen laut der "DGUV-Vorschrift 3" der gesetzlichen Unfallversicherung zu den elektrischen Betriebsmitteln, die in Abständen von drei bis 24 Monaten auf Tauglichkeit zu untersuchen sind. Egal ob sie der Produktivität der Firma dienen oder nicht. Entscheidend ist, dass sie mit einem Stecker am Stromnetz hängen. Immer mehr Unternehmen verbieten inzwischen ihren Mitarbeitern, eigenes Equipment mitzubringen. Zu tun bleibt genug - an Computern, Monitoren, Verlängerungskabeln etc. Und natürlich - mit ungleich komplexeren Anforderungen - an Maschinen und Anlagen.

Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen, Versicherer müssen nicht zahlen

"Die Bestimmungen sind umfassend und lassen keinen Spielraum", so Marc-A. Eickholz, Leiter Technische Dienste der Niederberger Gruppe mit Sitz in…

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