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Arbeitslos durch Fahrverbot: Gericht muss Jobverlust genau prüfen

24.05.2022 10:49 Uhr | Lesezeit: 5 min
Führerschein, Autoschlüssel, Auto
Ohne Führerschein droht manchen Arbeitnehmern der Jobverlust.
© Foto: Stefan Rajewski/Fotolia

Ohne Führerschein droht manchen Arbeitnehmern der Jobverlust. Behörden können unter solchen Bedingungen von einem Fahrverbot absehen – dabei gibt es aber hohe Hürden.

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Droht der Verlust des Arbeitsplatzes, können die Behörden bei Verkehrssündern von einem Fahrverbot absehen. Dabei gibt es jedoch strenge Anforderungen, wie sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht. Die Richter lehnten den Verzicht auf ein Regelfahrverbot im Falle eines Autoverkäufers ab, der angegeben hatte, ohne Führerschein seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers legte er vor, außerdem eine Bestätigung, das aus betrieblichen Gründen kein langer zusammenhängender Urlaub möglich wäre, in dem das Fahrverbot abgesessen werden könnte.  

Das Amtsgericht kassierte das Fahrverbot in erster Instanz, woraufhin die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde einlegte. Das Oberlandesgericht folgte der Argumentation der Exekutive: Eine pauschale und nicht näher belegte Behauptung des Betroffenen und des Arbeitgebers rechtfertigten für sich genommen kein Absehen vom Regelfahrverbot, zitiert "RA-Online" aus der Begründung. Das Gericht hätte die Angaben überprüfen müssen, etwa durch eine Vernehmung von Betriebsinhaber, Geschäftsführer oder verantwortlichem Personalsachbearbeiter. Zur Frage eines Urlaubs hätte festgestellt werden müssen, wie viele Mitarbeiter konkret im Autohaus arbeiteten und welche konkreten betrieblichen Belange gegen die Gewährung des zusammenhängenden Urlaubs sprächen.

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KOMMENTARE


Insider

30.05.2022 - 09:22 Uhr

Bei Alkohol/Drogen gibt es keine Entschuldigen, jedoch so ganz normale Autofahrer/ Innen die fahren ja alle nicht mit Absicht zu schnell oder bei Rot über die Ampel. Diese Nachlässigkeiten benutzt der Staat um auf einfachste Art und Weise Geld von den Bürgern zu kassieren. Wenn ein Familienvater als Lkw-Fahrer den Führerschein verliert bezahlt das die ganze Familie und kommt einer Sippenhaftung gleich ! Frei nach dem Römischen Kaiser; pecunia non olet, als er nach einigen Wochen seinen Sohn an dem Geld von der Latrinensteuer riechen, mit der Bemerkung; pecunia non olet.! Die Zeiten haben sich nicht geändert !!!


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