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BVfK: Seminare zum neuen Gewährleistungsrecht

27.09.2021 14:22 Uhr | Lesezeit: 4 min
Gebrauchtwagen Autohandel
© Foto: FrankHoermann / SVEN SIMON / picture alliance

Verlängerte Beweislastumkehr, Haftung für digitale Inhalte, aufwendigere Vertragsgestaltung: Die Umsetzung der EU-Warenverkaufsrichtlinie bringt ab 1. Januar 2022 wichtige Änderungen für den Fahrzeughandel. Der Branchenverband BVfK will die Betriebe umfassend unterstützen.

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Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) will seine über 800 Mitgliedsbetriebe beim neuen Gewährleistungsrecht 2022 nicht im Regen stehen lassen. Der Verband hat deshalb ein Projekt zur ganzheitlichen Bewältigung der neuen Vorgaben angekündigt, um den Autohändlern auch zukünftig rechtssichere Geschäfte zu ermöglichen. "Wir machen die Risiken beherrschbar", erklärte BVfK-Vorstand Ansgar Klein in Bonn.

Den Angaben zufolge wollen die Verbandsjuristen bereits Ende September angepasste Vertragsformulare und Handlungsempfehlungen vorlegen. Darauf aufbauend sollen dann Anfang Oktober erste Schulungen angeboten werden. Diese Seminare sind im Hybrid-Format geplant, also vor Ort bzw. im Video-Chat. Bis zur Bekanntgabe der Termine könnten sich auch Nicht-Mitglieder unverbindlich einen Platz für das Seminar "Neues Gewährleistungsrecht" vormerken lassen, hieß es.

Der BVfK hatte sowohl das Gesetzgebungsverfahren als auch das neue Gewährleistungsrecht selbst massiv kritisiert (wir berichteten). Die freien Händler warnten in einer Kampagne wiederholt vor den negativen Folgen für die Branche. Das Gewährleistungsrecht 2022 werde zur größten Herausforderung für den Autohandel, betonte Klein. Der Gesetzgeber habe viele für die praktische Umsetzung wichtige Fragen offen gelassen. "Wir stehen wieder am Anfang und werden wohl Jahre und eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen benötigen, um das alles präzise und rechtssicher zu klären."

Das ab 1. Januar 2022 gültige Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Es sieht unter anderem eine Ausweitung der Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate, eine Haftung des Verkäufers für digitale Inhalte sowie höhere Voraussetzungen an die Vertragsgestaltung vor. Brüssel strebt mit der Novellierung eine Harmonisierung des Gewährleistungsrechts in der EU an. Verbraucher sollen überall gleichermaßen (hohen) Schutz genießen.

Ein Gesamtdossier des BVfK zu der Thematik finden Sie hier im Internet!

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