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Rahmenbedingungen für Kfz-Vertrieb: Neue Vertikal-GVO kommt

05.07.2021 16:09 Uhr
EU-Kommission
© Foto: picture alliance / Daniel Kalker / dpa

Laut EU-Kommission hat sich die 2010 in Kraft getretene Vertikal-GVO für den Automobilvertrieb bewährt. Die Chancen stehen gut, dass es 2022 eine neue Gruppenfreistellungsverordnung geben wird.

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Die EU-Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO), die auch im Kfz-Vertrieb angewendet wird, und die Leitlinien dazu laufen im Mai 2022 aus. Die Kfz-GVO, die sich mit dem Aftersales beschäftigt, ein Jahr später. ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann erläutert, in welche Richtung derzeit die Überlegungen der EU-Kommission für die Erneuerung gehen.

AH: Frau Woltermann, wie sehen Sie derzeit die Chancen, dass es neue Wettbewerbsregeln der EU-Kommission für den Kfz-Handel und den Kfz-Service geben wird?

A. Woltermann: Gut. Die EU-Kommission hat ja bereits angekündigt, dass es eine neue Vertikal-GVO geben wird. Bei der Kfz-GVO ist das noch nicht zu 100 Prozent sicher, aber ich gehe davon aus, dass es auch eine neue Kfz-GVO geben wird.

AH: Warum ist das nötig?

A. Woltermann: Es gibt den Marktteilnehmern etwas mehr Sicherheit. Wenn die beiden GVOs ersatzlos entfallen würden, wäre es ja nicht so, dass es gar keine Regelungen mehr gäbe. Dann fände Artikel 101 des EU-Vertrages Anwendung. Was das aber konkret für die Vertriebssysteme in unserer Branche bedeuten würde, darüber könnte man im Einzelfall jahrelang streiten. Das kann...

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