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"Positives Signal": Kfz-GVO offenbar vor Verlängerung

26.01.2022 12:03 Uhr | Lesezeit: 4 min
EU-Kommission
© Foto: picture alliance / Daniel Kalker / dpa

Die sektorspezifische Gruppenfreistellungsverordnung läuft eigentlich zum 31. Mai 2023 aus. Doch aus Sicht der EU-Kommission erfüllen die Vorschriften nach wie vor ihren Zweck. Eine Verlängerung um fünf Jahre steht deshalb im Raum.

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Die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) steht offenbar vor der Verlängerung. Das teilte das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) am Mittwoch mit und verwies auf eine in der vergangenen Woche erfolgte Veröffentlichung auf dem Informationsportal der EU-Kommission. Darin heißt es, die im Zeitraum 2018 bis 2021 durchgeführte Bewertung der am 31. Mai 2023 auslaufenden wettbewerbsrechtlichen Gruppenfreistellungsvorschriften für den Kraftfahrzeugsektor habe ergeben, dass diese Vorschriften ihren Zweck nach wie vor erfüllen. Ziel sei es daher, "die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor um weitere fünf Jahre zu verlängern".

"Wir werten diese Nachricht als positives Signal", sagte ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk in Bonn. Das sei ein großer Erfolg der intensiven Verbandsarbeit, "der allen Kfz-Betrieben zugutekommen wird, ganz gleich ob markengebunden oder frei". Das Kfz-Gewerbe und der Kfz-Teilehandel seien die einzigen Branchen, für die es eine sektorspezifische Gruppenfreistellungsverordnung gebe und die sich bewährt habe.

Nach Einschätzung des Branchenverteters steht nun weitere Feinarbeit an. Denn an den die Kfz-GVO ergänzenden Leitlinien sind laut EU-Kommission noch begrenzte gezielte Änderungen vorzunehmen. Dazu werde der ZDK seine Expertise beisteuern, wie bisher bereits geschehen, betonte Hülsdonk. "Sobald die abgestimmten Ergebnisse unserer Arbeit vorliegen, werden wir darüber informieren."


Hintergrund Kfz-GVO - Reparaturmarkt

Die EU-Kommission hatte am 28. Mai 2021 hinsichtlich der Kfz-GVO bezogen auf die Märkte für die Fahrzeugreparatur mitgeteilt, die Evaluierung habe ergeben, dass viele zugelassene Werkstätten über beträchtliche lokale Marktmacht verfügten und dass der markeninterne Wettbewerb innerhalb der Netze der zugelassenen Werkstätten durch strenge und detaillierte Qualitätskriterien beschränkt zu sein scheine. Demzufolge könnten unabhängige Werkstätten jedoch nur dann weiterhin erheblichen Wettbewerbsdruck ausüben, wenn sie Zugang zu wichtigen Vorleistungen wie Ersatzteilen, Werkzeugen, Schulungen, technischen Informationen und fahrzeuginternen Daten hätten. "Die Evaluierung ergab, dass der gegenwärtige Rahmen für diese Märkte geeignet ist, aber möglicherweise in gewissem Maße aktualisiert werden sollte, um der zunehmenden Bedeutung von Daten Rechnung zu tragen", hieß es in der Verlautbarung der EU-Kommission.



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