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So profitieren Kfz-Betriebe von der THG-Quote: ZDK schafft Branchenlösung

21.12.2021 12:08 Uhr | Lesezeit: 4 min
So profitieren Kfz-Betriebe von der THG-Quote: ZDK schafft Branchenlösung
Jetzt können auch Kfz-Betriebe ihre nicht realisierten Treibhausgas-Emissionen verkaufen.
© Foto: Daimler

Autohäuser und Werkstätten können sich künftig Prämien für Elektroauto-Eigenzulassungen sichern. Möglich macht dies eine Kooperation zwischen dem Deutschen Kfz-Gewerbe und dem Start-up ZusammenStromen.

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Wer mit einem batterieelektrischen Auto (BEV) dazu beiträgt, die Emissionen durch Treibhausgase (THG) zu minimieren, kann sich dafür ab dem kommenden Jahr mit einer Vergütung belohnen lassen. Um diese auch für Autohäuser und Werkstätten zugänglich zu machen, kooperiert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit dem Start-up ZusammenStromen GmbH. Auf deren Plattform geld-für-eAuto.de können Kfz-Betriebe einen speziellen Account einrichten und sich so eine Prämie für BEV-Eigenzulassungen sichern.

"Ab sofort können auch Kfz-Betriebe von der THG-Minderungsquote profitieren", erklärte ZDK-Experte Christoph Stricker am Dienstag in Bonn. "Gemeinsam mit der Plattform geld-für-eAuto.de organisieren wir die einfache und problemlose Abwicklung und eine sichere Vergütung für Autohäuser und Werkstätten." Denn der Gesetzgeber erlaube das Pooling und den Handel der Zertifikate durch Dritte.

Stricker weiter: "Zunächst können Betriebe die Vergütung für BEV-Eigenzulassungen aus dem Jahr 2021 geltend machen." Dabei könnten auch Fahrzeuge eingebunden werden, die in diesem Jahr wieder abgemeldet worden seien. Im nächsten Jahr wollen die Kooerpationsspartner auch eine Lösung für Kundenfahrzeuge und öffentliche Ladestationen von Kfz-Betrieben bereitstellen. Details dazu werde man im ersten Quartal 2022 vorstellen, hieß es.

Nach der Registrierung kann die jährliche Vergütung von 275 Euro pro BEV sowie eine zusätzliche einmalige Fahrzeugprämie in Höhe von 50 Euro pro E-Auto auf der Plattform durch das Hochladen des Kfz-Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) gesichert werden. Die Vergütung wird jeweils pro zugelassenem Fahrzeug und Kalenderjahr geleistet.

Rechtssichere Dokumente

Laut Luca Schmadalla, CEO von ZusammenStromen GmbH, bietet die branchenspezifische Lösung rechtssichere Vertragsdokumente. So könnten sich nun auch Kfz-Unternehmen neue Geschäftsmodelle im Bereich Elektromobilität erschließen.


Treibhausgasminderungsquote – Signal für mehr Klimaschutz im Verkehr

Die THG-Minderungsquote soll für einen schnelleren Umstieg auf alternative klimaschonende Antriebsarten und damit für einen rapiden Rückgang der CO2-Emissionen im Verkehrssektor in den kommenden Jahren sorgen. Ausgangspunkt ist die Verpflichtung für die Mineralölindustrie, ihre Minderungsquote von zurzeit sechs Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 zu erhöhen. Ein Schritt zum Ziel: der Ankauf von Zertifikaten aus klimafreundlicher Mobilität, zum Beispiel von E-Auto-Fahrern, Unternehmen oder Ladestromanbietern, in Form eines Quotenhandels.



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