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Verkehrsminister beschließen i-Kfz Stufe 4: Elektronische Zulassung für Autohändler kommt 2023

18.05.2022 15:14 Uhr | Lesezeit: 2 min
Verkehrsminister beschließen i-Kfz Stufe 4: Elektronische Zulassung für Autohändler kommt 2023
© Foto: terovesalainen / stock.adobe.com / AHO-Montage

Ab Mai 2023 soll es für Autohäuser bundesweit möglich sein, ihre Fahrzeuge digital zuzulassen. Auch Tageszulassungen sollen online gemacht werden können.

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Andere Länder praktizieren das schon lange, die Niederlande zum Beispiel. Jetzt haben die Landesverkehrsminister aber einen weiteren Schritt in Richtung flächendeckende elektronische Zulassung in Deutschland gemacht. Auf ihrer Konferenz Anfang Mai in Bremen haben sie beschlossen, den im April 2021 eingeschlagenen Weg zur Etablierung der Großkundenschnittstelle unter Einbeziehung der regionalen Portale der Zulassungsstellen weiterzugehen. Auch Tageszulassungen sollen digital rechtssicher möglich sein. Ab Mai 2023 wird nach ihrem Willen die digitale Zulassung für Autohändler endlich bundesweit möglich sein.

i-Kfz Stufe 4

Das Projekt läuft unter dem Namen i-Kfz Stufe 4. Geschaffen werden muss noch eine Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – und die regionalen Zulassungsstellen müssen entsprechende Portale umsetzen. Laut ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert ist aber mit dem Rechtsetzungsverfahren begonnen worden. Er hoffe, dass in den nächsten Wochen die ersten Entwürfe zur neuen Fahrzeugzulassungsverordnung kommen würden.

Es sind zwar noch ein paar Hürden zu überwinden, mit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz ist aber ein wichtiger Schritt in Richtung Einführung der digitalen Zulassung gemacht worden.

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KOMMENTARE


Michael Bosse

18.05.2022 - 19:15 Uhr

Bei diesem Beitrag konnte ich mir das Lachen nicht verkneifen.In Magdeburg und im Bördekreis ist bis heute die Onlineabmeldung noch nicht einmal möglich.Unsere Minister sind scheinbar vollkommen ahnungslos und beschließen Sachen, wovon sie echt keine Ahnung haben, ganz traurig.


Roger Wall

20.05.2022 - 21:05 Uhr

Schön einen solchen Beitrag zu lesen. Da hat man in diesen Zeiten wenigstens noch etwas zu lachen. Ich würde den Landesverkehrsminstern aber zuerst mal dringend empfehlen 2 oder 3 Fahrzeuge aus unterschiedlichen Landkreisen online abzumelden. Dann würden sie schnell feststellen was der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist.


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