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Bußgeld-Erhöhung für Rotlichtvergehen: Gefahrenzuschlag für SUV

11.07.2022 09:51 Uhr | Lesezeit: 5 min
Bußgeld-Erhöhung für Rotlichtvergehen: Gefahrenzuschlag für SUV
Das Amtsgericht Frankfurt hat einen SUV-Zuschlag beim Bußgeld für ein Rotlichtvergehen verhängt.
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Weil von ihrem SUV ein grundsätzlich höheres Verletzungsrisiko ausgeht, hat ein Gericht in Frankfurt ein erhöhtes Bußgeld gegen eine Rotsünderin verhängt.

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Wer ein SUV regelwidrig und in zugleich verkehrsgefährdender Weise nutzt, muss unter Umständen mit einem Aufschlag beim Bußgeld rechnen. Eine entsprechende Erhöhung der Regelgeldbuße hat das Amtsgericht Frankfurt jetzt einer 40-jährigen Fahrerin eines BMW-SUV für ein Rotlichtvergehen aufgebrummt.

In den Jahren vor dem Rotlichtvergehen wurde die Fahrerin bereits wegen anderer Verkehrsverstöße aktenkundig. Hinzu kam im November 2021 besagtes Rotvergehen, bei dem laut Messung die Rotphase bereits deutlich mehr als 1,1 Sekunden andauerte. Unter Berücksichtigung der früheren Vergehen sowie aufgrund des erhöhten Gefährdungspotenzials speziell durch die Fahrzeuggattung SUV entschied sich das Gericht dafür, das Bußgeld von regulär 200 auf 350 Euro anzuheben. Grundsätzlich gehe, so die Richter, von einem SUV aufgrund größerer Bodenfreiheit, erhöhter Frontpartie und kastenförmiger Bauweise ein höheres Verletzungsrisiko aus. Neben dem höheren Bußgeld wurde außerdem das für ein Rotlichtvergehen vorgesehene einmonatige Fahrverbot verhängt.

 

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KOMMENTARE


Manfred Wittke

11.07.2022 - 18:22 Uhr

Ein Verkehrsvergehen bei rot über die Ampel kann nicht an einem Kraftfahrzeug festgemacht werden.Es geht ausschließlich um ein Verkehrsvergehen.Der Richter hat nach meiner Rechtsauffassung nur darüber zu urteilen.


FrankF

11.07.2022 - 19:04 Uhr

Diese abenteuerliche Rechtsprechung auf jedwelchem Gebiet auch immer, sollte uns schonmal darauf einstimmen, dass wir künftig (sie wissen schon wer….., diese bösen Reichen schon länger hier Lebenden) mit einer Gleicherbehandlung rechnen müssen……


Thomas

11.07.2022 - 20:10 Uhr

Das Gerichtsurteil ist wohl ein Witz. Denn es verstößt gegen § 1 GG. Da wird jemand bestraft weil er ein größeres Auot fährt. Wie kann das sein? Wo ist die Rechtsgrundlage? In keinem Gesetz ist das geregelt. Wegen der anderen Vorkommnisse der Dame ist das noch akzeptabel, aber nicht wegen des Fahrzeuges. Ich würde sofort Einspruch einlegen. Gruß Thomas


Oli M.

12.07.2022 - 08:42 Uhr

Da würde mich doch mal die rechtliche Grundlage interessieren... Langsam fall ich echt vom Glauben ab.


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