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Nach EuGH-Urteil zu Kreditwiderruf: Bankenfachverband fordert mehr Rechtssicherheit

01.10.2021 11:06 Uhr | Lesezeit: 4 min
Nach EuGH-Urteil zu Kreditwiderruf: Bankenfachverband fordert mehr Rechtssicherheit
© Foto: momius/stock.adobe.com

Die Entscheidung des höchsten EU-Gerichts zum Widerruf von Autofinanzierungen hat die Kreditbranche aufgeschreckt. Sie plädiert für ein gesetzliches Muster für Pflichtangaben bei den Verträgen.

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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Widerruf von Autofinanzierungen fordert der Bankenfachverband vom Gesetzgeber einen aktiven Beitrag zu mehr Rechtsfrieden und mehr Rechtssicherheit für die kreditgebende Wirtschaft. "Wir brauchen ein gesetzliches Muster für die vertraglichen Pflichtangaben bei Verbraucherkrediten", sagte Verbandsgeschäftsführer Jens Loa am Freitag in Berlin. Dies würde auch die Gerichte deutlich entlasten.

Der Bankenfachverband spreche sich gegen jede Zweckentfremdung des Widerrufsrechts aus, erklärte Loa weiter. Dieses sei als Übereilungsschutz gedacht und solle Verbrauchern unmittelbar nach Vertragsabschluss ermöglichen, sich von einem etwaig vorschnell abgeschlossenen Kreditvertrag zu lösen – nicht aber nach mehreren Jahren oder gar nach Vertragsbeendigung.

Der EuGH hatte Anfang September weitreichende Aussagen zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie im Falle des Widerrufs von Kreditverträgen getroffen. Das höchste Gericht der EU konkretisierte, welche Angaben entsprechende Verträge enthalten müssen. Dazu gehören etwa genaue Prozentsätze bei Verzugszinsen. Auch die Berechnungsmethode einer bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung muss demnach für einen Durchschnittsverbraucher in einer "leicht nachvollziehbaren Weise" angegeben werden.

In den zugrunde liegenden Fällen hatten Verbraucher Autokredite bei den Herstellerbanken von VW, Skoda und Audi aufgenommen. Nach mehrjähriger bzw. vollständiger Rückzahlung der Raten widerriefen sie die Verträge und beriefen sich auf die Fehlerhaftigkeit einzelner vertraglicher Pflichtangaben. Dieser Auffassung ist der EuGH gefolgt. Mit ihrer Entscheidung stellen sich die Luxemburger Richter gegen die langjährige Rechtspraxis in Deutschland und auch gegen die Rechtsmeinung des Bundesgerichtshofs (BGH). Es bleibe daher abzuwarten, ob und inwieweit der BGH dem EuGH-Urteil folgen werde, so der Branchenverband.

Wertverlust muss nach Widerruf ersetzt werden

Ein Widerruf biete, anders als mitunter im öffentlichen Diskurs vermittelt, nicht automatisch wirtschaftliche Vorteile, hieß es von den Kreditbanken weiter. Ein Autokäufer müsse in diesem Falle den Wertverlust des finanzierten Fahrzeugs ersetzen, der bereits nach der Zulassung erheblich sein könne. Falls der Kreditwiderruf unberechtigt war, müsse er die Prozess- und Anwaltskosten tragen.

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