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Sicherheits- und Datenschutzprobleme: Droht Tesla-Autos ein Verbot auf Polizei-Grundstücken?

23.06.2022 10:41 Uhr | Lesezeit: 5 min
Sicherheits- und Datenschutzprobleme: Droht Tesla-Autos ein Verbot auf Polizei-Grundstücken?
Die Kameras an modernen Autos stellen Sicherheitsbehörden und Datenschützer vor neue Herausforderungen.
© Foto: Tesla

In modernen Autos arbeitet nicht nur ein Computer, sie sind auch mit vielen dezenten Kameras bestückt, die die Umgebung filmen. Das veranlasste die Berliner Polizei dazu, ein Verbot gegen Tesla-Fahrzeuge auf dem Polizei-Gelände anzuordnen, da sie Sicherheits- und Datenschutzprobleme befürchtete.

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Ein zunächst ausgesprochenes Verbot für Autos der Marke Tesla wegen ihrer vielen Kameras auf bestimmten Grundstücken der Berliner Polizei hat für Irritationen gesorgt. Am Mittwoch, den 22. Juni schickte die Polizei ein internes Rundschreiben des LKA-Bereichs Sicherheit herum, in dem das Verbot für die Bereiche des Polizeipräsidiums und des Landeskriminalamtes (LKA) angeordnet wurde. Die Polizei befürchtete ein Sicherheits- und Datenschutzproblem, weil die Fahrzeug-Kameras der Teslas ständig ihre Umgebung filmen. Darüber hatte die Zeitung B.Z. berichtet, die Polizei bestätigte das Schreiben.

Noch kein Verbot

Einen Tag später ruderte die Polizei jedoch zurück - Pressesprecher Thilo Cablitz erklärte, zwar plane man gerade eine Regelung für alle Grundstücke, bei der es um Autos mit Kameras und Computersystemen gehe. Das Verbot-Schreiben sei aber nur "im Vorgriff" verschickt worden und aktuell noch nicht wirksam, sondern diene "lediglich der Sensibilisierung". Derzeit gebe es noch kein generelles Einfahrverbot für bestimmte Fahrzeuge. Allerdings gelte weiterhin ein grundsätzliches Verbot von Ton- und Bildaufnahmen in allen Sicherheitsbereichen der Polizei. Für die Einhaltung sei jeder selbst verantwortlich, das gelte auch bei Auto-Kameras. Denn dadurch könnten Polizisten, Polizeifahrzeuge, die Sicherung von Polizeigeländen oder auch anderen Menschen auf dem Gelände aufgezeichnet werden.

Die Videos von Tesla-Autos werden auf Servern am europäischen Firmensitz des Autoherstellers in den Niederlanden "dauerhaft gespeichert", so die Polizei. Wie Filmaufnahmen weiterverarbeitet werden, sei nicht geklärt. Tesla entscheide, ob Daten herausgegeben werden könnten.

Permanente Überwachung

Laut Rundschreiben fiel der Polizei das Problem im Januar 2022 auf. Grund war ein Bericht im Fernsehsender ZDF. Das Magazin "Frontal" hatte im August 2021 dargestellt, was Tesla-Autos alles filmen und speichern - und welche Daten herausgegeben werden können. Demnach hatte etwa die Berliner Amtsanwaltschaft Filme von Tesla erhalten, die Unfälle zeigten. Aber sie bekam auch Filmaufnahmen einer Autobahnfahrt, bei der es zu keinem Unfall kam, die Filme aber trotzdem auf den Servern gespeichert und abrufbar waren.

Moderne Autos haben mehrere Kameras, um etwa beim Einparken zu helfen. In Teslas zeigen acht Kameras eine 360-Grad-Rundumüberwachung der Umgebung des Wagens. Die Systeme dienen zum einen der Fahrerassistenz und dem halbautonomen Fahren. Sie fungieren aber auch als sogenannte Dashcams, die permanent filmen, um etwa nach Unfällen den Ablauf nachvollziehen zu können. Außerdem bietet Tesla seit 2019 einen "Wächtermodus" an, den die Besitzer bewusst einschalten müssen, damit er aktiv ist. Auch bei einem parkenden Wagen erfassen die Kameras dann ständig die Umgebung und zeichnen die Aktivitäten auf, sobald ein Annäherungsalarm ausgelöst wird. Der Modus soll vor Vandalismus und Diebstahl schützen oder zumindest potenzielle Täter abschrecken.

Verletzt Tesla-Kamera europäisches Recht?

Datenschützer vertreten die Auffassung, dass der "Wächtermodus" gegen europäisches Recht verstößt. So kam im Oktober 2020 das Netzwerk Datenschutzexpertise in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass Fahrzeuge von Tesla "auf europäischen Straßen nicht zugelassen werden" dürften. Die für Tesla zuständige Behörde in den Niederlanden ist bislang nicht gegen den "Wächtermodus" vorgegangen. Auch andere Bundesländer befassen sich mit dem Problem. Aus Brandenburg hieß es, das Thema sei bekannt. "Die Prüfungen zum zukünftigen, und im Übrigen fahrzeugtypunabhängigen, Umgang mit derlei in Kraftfahrzeugen verbauten Systemen dauern im Polizeipräsidium an."

Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) betonte: "Es ist gut, dass ein solch fehlerhaftes Schreiben umgehend korrigiert wird. Die heutigen technischen Möglichkeiten sind sehr weitreichend und machen es notwendig, Sicherheitsmaßnahmen auf Liegenschaften stets zu optimieren."

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