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DEVK: Rechtzeitige Warnungen und automatischer Schutz

02.08.2021 04:53 Uhr | Lesezeit: 3 min
DEVK: Rechtzeitige Warnungen und automatischer Schutz
DEVK-Hauptabteilungsleiter Sach/HUK-Schaden Peter Boecker (hier während einer Diskussionsrunde beim AUTOHAUS-Schadenforum) befasst sich seit vielen Jahren mit Kumulschäden aus Naturkatastrophen und hatte rechtzeitig vor Überschwemmung und Gebäudeschäden in NRW und Rheinland-Pfalz gewarnt.
© Foto: Presse + PR Pfauntsch

Während in Zusammenhang mit den Hochwasserfluten jetzt mehreren Behörden vorgeworfen wird, viel zu spät die Bevölkerung gewarnt zu haben, fällt auf, dass die Kölner DEVK schon am 13. Juli ihre Versicherungsnehmer auf die Gefahren hingewiesen hat – und in neueren Verträgen eine entsprechende Schadensdeckung automatisch mit integriert hat.

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"Unwetterartige Regenfälle mit vollgelaufenen Kellern und Garagen" hatte der Kölner Versicherer DEVK bereits am Dienstag, dem 13. Juli, für Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vorhergesagt. Das war zu einem Zeitpunkt, als die dramatischen Ausmaße noch nicht in der eigentlichen Dimension absehbar waren. Zu diesem Zeitpunkt hätte es für die Versicherungsnehmer, die mit "Elementarschutz" eher sorglos umgehen – das ist in Deutschland mehr als jeder zweite Hausbesitzer – noch die Chance einer Sofortdeckung gegeben. "Wer solche Schäden bei der Versicherung einreichen will, braucht eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren. Darauf sollten Versicherte achten", machte am 13. Juli Peter Boecker, Leiter der DEVK-Hauptabteilung Sach/HUK-Schaden, deutlich.

In einer offiziellen Verlautbarung sagte die Kölner Assekuranz auch schon voraus, was auf die Bevölkerung zukommen kann: "Wasser und Schlamm im Keller, zerstörte Wände, Möbel, Fußböden und durchnässter Hausrat: Überschwemmungen drohen nicht nur in Gewässer-Nähe. Anhaltender Starkregen kann in jeder Region auftreten und ist deshalb wesentlich häufiger Grund für Hausrat- und Gebäudeschäden als Hochwasser."

"Ausdrücklich" Widersprechende bleiben auf ihrem Schaden sitzen

Von schlimmeren Schäden ging die DEVK ebenfalls schon gut einen Tag vor den Sturzfluten aus und riet in realistischer Vorausschau den von einer Überschwemmung Betroffenen, umgehend ihre Versicherung zu kontaktieren und da, wo es (noch) geht, das Wasser abzupumpen, das Gebäude zu reinigen und zu trocknen, "um weitere Schäden zu vermeiden", so Boecker. Neben einer Reihe weiterer hilfreicher Tipps und der Erläuterung, welche Versicherungspolice (Hausrat, Wohngebäude etc.) für welche Schäden haftet, hielt er nochmals als "ganz wichtig" fest: "Nur wer eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren hat, ist vor den finanziellen Folgen solcher Schäden geschützt. Das Risiko durch Starkregen, Hochwasser oder auch Erdbeben und Lawinen wird nach wie vor unterschätzt." Bei der DEVK sei, so Boecker, der Schutz gegen weitere Naturgefahren "in neueren Verträgen automatisch mitversichert – außer Versicherte lehnen das ausdrücklich ab". Gängig sei das in der Branche nicht. Hausbesitzer und Mieter sollten deshalb prüfen, ob weitere Naturgefahren wie Starkregen in ihrer Police abgedeckt sind.

DEVK-Versicherte, die von Überschwemmung betroffen sind, können ihren Schaden auch weiterhin unter der Rufnummer 0800 4-858-858 (gebührenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) telefonisch melden. (kaf)

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