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KÜS: Abblendlicht ist ein Sorgenkind

16.09.2014 10:01 Uhr
KÜS: Abblendlicht ist ein Sorgenkind
Laut einer Auswertung der KÜS waren im 1. Halbjahr 2014 mit 20,55 Prozent der Abblendlichter mangelhaft.
© Foto: TÜV Süd

Die Fahrzeugbeleuchtung hat eine hohe Mängelquote. Zur Überprüfung der Beleuchtungsanlage an Kraftfahrzeugen gibt es eine neue Richtlinie.

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Viele Autofahrer starten blind in die dunkle Jahreszeit. Laut einer Auswertung der KÜS zur HU-Bilanz anlässlich der Automechanika waren im 1. Halbjahr 2014 20,55 Prozent der Abblendlichter mangelhaft. In mehr als der Hälfte der Fälle war die Einstellung falsch: So sind Scheinwerfer meist zu hoch eingestellt (28,53 Prozent). "Eine Blendung des Gegenverkehrs ist vorprogrammiert. Bei regennasser Straße kann man hier durchaus von einer massiven Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit sprechen", so die Sachverständigen.

Bei den Begrenzungsleuchten und dem Tagfahrlicht notierten die KÜS-Prüfingenieure 13,38 Prozent Mängel im 1. Halbjahr 2014). Die Mängelquote bei Blinkleuchten/Fahrtrichtungsanzeiger stieg von 4,83 Prozent im Jahr 2013 auf nunmehr 5,39 Prozent. Den größten Anteil der Bemängelung stellten verblasste und unzulässig veränderte Leuchtmittel dar (55,65 Prozent). Insgesamt entfallen rund 25 Prozent aller Beanstandungen bei der Hauptuntersuchung auf die "Lichttechnischen Anlagen".

Neue Richtlinie zur Prüfung der Kfz-Beleuchtung

Zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO gibt es eine neue Richtlinie, darauf weist die KÜS ebenfalls hin. So werden an die Aufstellflächen für das Scheinwerfer-Einstell-Prüfgerät und das zu überprüfende Fahrzeug in Zukunft besondere Anforderungen gestellt. Auch der Prüfort für den Check der Lichtanlage hat gewisse Mindestanforderungen zu erfüllen. Rahmenbedingungen für Mindestabmessungen, Unebenheiten der Aufstellflächen und Neigung sind beispielsweise genau definiert.

Die neue Scheinwerferrichtlinie tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Sie gilt ab diesem Zeitpunkt für neue Systeme. Für bereits vorhandene Systeme sind die Anforderungen spätestens ab dem 1. Januar 2017 einzuhalten.

"Prüforganisationen und Werkstätten des Kfz-Gewerbes sind gefragt, um eine Verbesserung der im Straßenverkehr befindlichen Beleuchtungsanlagen zu erreichen", sagte Peter Schuler, Bundesgeschäftsführer der KÜS. Mit den neuen Anforderungen werde man der Entwicklung in der modernen Beleuchtungstechnik gerecht. (se)

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KOMMENTARE


Udo Salamon

16.09.2014 - 20:06 Uhr

Das ist ja wahrlich eine tolle Sache! Das man schon jetzt merkt, worauf es bei der Überprüfung der Scheinwerfereinstellung ankommt! Bei der Zertifizierung z. B. der VW/Audi- Betriebe nach ISO 9002 ist die Nivellierung der Fahrzeugstellfläche schon seit etlichen Jahren Standard.


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