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AUTOHAUS SteuerLuchs: Umsatzbesteuerung von Fahrsicherheitstrainings, Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen

23.06.2021 09:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: Umsatzbesteuerung von Fahrsicherheitstrainings, Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt von RAW-Partner.
© Foto: RAW-Partner

Leistungen bezüglich einer Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen für Präsenzveranstaltungen sind immer in dem Land der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind, in dem diese Veranstaltungen stattfinden.

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Die Finanzverwaltung hat sich in einem aktuellen Schreiben zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Umsatzbesteuerung von Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen geäußert. Dabei wird insbesondere klargestellt, dass Leistungen bezüglich einer Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen für Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung oder für ähnliche Veranstaltungen wie Messen und Ausstellungen stets in dem Land der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind, in dem diese Veranstaltungen tatsächlich stattfinden.

Dies gilt sowohl in den Fällen, in denen eine Eintrittsberechtigung von Unternehmen als auch von Privatpersonen erworben wird, aber ausdrücklich nur bei Präsenzveranstaltungen – bei Nicht-Präsenzkursen (z.B. Online-Seminare) gelten wiederum andere Regelungen.

Darüber hinaus nimmt die Finanzverwaltung auch dazu Stellung, dass bestimmte Nebenleistungen zusammen mit den Eintrittsberechtigungen dort der Umsatzsteuer unterworfen werden sollen, wo die Veranstaltung stattfindet, wenn diese Nebenleistungen vom Veranstalter zusammen mit der Eintrittsberechtigung als einheitliche Leistung angeboten werden. Hierzu sollen insbesondere "Beförderungsleistungen, Vermietung von Fahrzeugen oder Unterbringung" zählen.

Hinweis:

Eine ausführlichere Auseinandersetzung mit diesem Thema mitsamt einem Praxisbeispiel zu Fahrsicherheitstrainings werden wir in der nächsten AUTOHAUS-Ausgabe 13/2021 in der Rubrik Recht + Steuern vornehmen.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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