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Anlegerprozess gegen VW: Richter sehen Insiderinformation schon 2008

18.11.2021 14:37 Uhr | Lesezeit: 4 min
Justitia; Justiz; Gericht; Gerechtigkeit; Rechtsprechung; Gesetz; Urteil; Unabhängigkeit; neutral
Der VW-Diesel-Skandal beschäftigt weiter die Justiz.
© Foto: Brian Jackson / stock.adobe.com

Seit mehr als drei Jahren wird über mögliche Schadenersatzansprüche von Investoren wegen des Dieselskandals bei Volkswagen verhandelt. Mit einem Beschluss des Gerichts kommt etwas mehr Bewegung in das Verfahren, in dem es um Milliarden geht.

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Der milliardenschwere Musterprozess von Investoren zur Volkswagen-Dieselaffäre schreitet voran: Die Richter haben ihre Sicht auf eine zentrale Frage des Verfahrens geäußert und sich zur Mitteilungspflicht auf dem Finanzmarkt positioniert. Der Senat gehe davon aus, dass die Entscheidung zum Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen in Fahrzeuge für den US-amerikanischen Markt bereits im Jahr 2008 eine sogenannte Insiderinformation darstellte, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Donnerstag mit (3 Kap 1/16).

Diese Information hätte dem Kapitalmarkt durch eine Ad-hoc-Pflichtmitteilung bekannt gegeben werden müssen, hieß es zu dem Hinweisbeschluss weiter. Ob sich aus dem Unterlassen dieser Nachricht Schadenersatzansprüche für Anleger bis Juli 2012 ergeben, hängt nach Auffassung des Senats vor allem davon ab, ob ein Vorstandsmitglied Kenntnis von der Manipulation hatte. Denn nur eine Kenntnis auf dieser Ebene könne der Volkswagen AG zugerechnet werden. Ein Beweis dafür müsste von den Klägern erbracht werden.

Für die Zeit nach 9. Juli 2012 muss den Richtern zufolge die VW AG beweisen, dass das Unterlassen der Mitteilung durch den Vorstand weder vorsätzlich noch grob fahrlässig war. Als Grund für die beiden Zeiträume vor und nach Juli 2012 nannte der Senat Verjährungsfristen. Die Parteien sollen nun Stellung nehmen, die Verhandlungstermine sind daher bis einschließlich Februar 2022 aufgehoben.

Verhandlung seit über drei Jahren 

In dem Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird seit mehr als drei Jahren verhandelt. Im Zentrum steht die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über den Skandal um Millionen von manipulierten Dieselmotoren informierte. Ein Ende ist nicht in Sicht.

Der Autobauer bekräftigte am Donnerstag, dass der Vorstand bis in den Sommer 2015 keine gesicherten Erkenntnisse über eine nach US-Recht verbotene Abschalteinrichtung ("Defeat Device") gehabt habe. Im Konzern sei man weiter überzeugt, Veröffentlichungspflichten gegenüber Aktionären und dem Kapitalmarkt erfüllt zu haben, sagte eine Sprecherin.

Die Klägerseite sieht in dem Beschluss Licht und Schatten. Die gute Nachricht sei, dass es sich auch aus Sicht der Richter, um eine Insiderinformation gehandelt habe, sagte ein Sprecher, der die Musterklägerin, die Fondsgesellschaft Deka Investments, vertritt. Allerdings gehe es wohl nicht mehr um Verantwortlichkeit auch auf der Bereichsleiterebene, sondern nur noch um den Vorstand.

Wer wusste was?

Wer wann was wie detailliert über die Täuschungssoftware in Millionen Autos wusste, ist auch Hauptgegenstand im Betrugsprozess gegen den früheren VW-Vorstand Martin Winterkorn und vier weitere Führungskräfte des Konzerns. In dem Verfahren des Landgerichts Braunschweig, das aus gesundheitlichen Gründen derzeit ohne Winterkorn verhandelt wird, überziehen die anderen vier Angeklagten ihn und sich gegenseitig mit Vorwürfen.

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