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Ausgabe 07/2012: Ans Eingemachte!

02.04.2012 00:00 Uhr
Ausgabe 07/2012: Ans Eingemachte!

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Ans Eingemachte!

Gewerbesteuer E Steuererhöhung durch Betriebs-ausgaben! Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuer?

Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG

Obwohl die Gewerbekapitalsteuer schon vor Jahren „offiziell“ abgeschafft worden ist, besteht die Gewerbesteuer immer noch aus zwei Komponenten: Zum einen wird der echte Gewinn eines Unternehmens zugrunde gelegt, zum anderen werden jedoch auch Betriebsausgaben wieder dem Gewinn hinzugerechnet, um die Gewerbesteuer festsetzen zu können. So werden gezahlte Zinsen, Mieten, Pachten und ähnliche Aufwendungen dem vom Unternehmen ermittelten Gewinn mit bestimmten Prozentsätzen wieder hinzugerechnet. Das kann im Ergebnis dazu führen, dass ein Unternehmen, das handelsrechtlich und einkommensteuerlich gar keinen Gewinn oder sogar einen Verlust erzielt hat, durch diese Hinzurechnungen für die Gewerbesteuerberechnung als gewinnträchtiges Unternehmen…

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