Beim Fahren Finger weg!
STvzo – Rigorose Rechtsprechung zum Handyverbot beim Autofahren
autohaus-juristen Rechtsanwälte g. Haug & partner
Seit der Einführung des Abs. 1 a zu § 23 StVO hat sich die unerlaubte Handynutzung zu einem Dauerbrenner in der anwaltlichen Beratungspraxis entwickelt. Dies liegt zum einen daran, dass dieses Verbot von einer Vielzahl der Betroffenen als völlig überflüssig bzw. Einschränkung ihrer persönlichen Freiheit angesehen wird. Zum anderen wird ein solcher Verstoß in der Regel nicht nur mit 40 Euro Bußgeld, sondern auch mit einem Punkt in der Verkehrssünderkartei geahndet. Diese Bußgeldverfahren beschäftigen aber vor allem deshalb die Amtsgerichte, weil die Ausreden der Fahrzeuglenker geradezu unerschöpflich sind.
Jede Benutzungsweise untersagt
Alleine die heutzutage verfügbaren Smartphone-Funktionen bieten einen breiten Raum für die gängige Einlassung…
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