Betriebsprüfung: Betriebsveranstaltung im Fokus
Das Thema Betriebsveranstaltung wird spätestens zur Weihnachtsfeier jedes Jahr aufs Neue brisant. Wie so oft steckt der Teufel im Detail.
In unserer kleinen Serie über Fallstricke in der Betriebsprüfung sind wir in den vergangenen Ausgaben schon auf die Thematik Geschäftsessen und Geschenke eingegangen, nachfolgend wollen wir das Thema Betriebsveranstaltung beleuchten, das auch jedes Jahr aufs Neue brisant ist. Die Planung der Weihnachtsfeier steht schließlich vor der Tür.
Grundsätzlich gelten folgende Regelungen für Betriebsveranstaltungen:
- 110,00 Euro Brutto-Freibetrag pro Arbeitnehmer
- alle Aufwendungen müssen mit einbezogen werden, egal ob dem Einzelnen direkt zurechenbare Aufwendungen, wie Getränke und Speisen oder Kosten, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen aufwendet, wie Raummiete, Musikkapelle, etc.
- Zuwendungen des Arbeitgebers an Ehegatten, bzw. Angehörige des Arbeitnehmers sind diesem zuzurechnen
- zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr sind steuerlich begünstigt So weit so gut, aber wie so…
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