Schlappe für das Kfz-Gewerbe Nordrhein-Westfalen: Das Bundeskartellamt hat die Beschwerden des Branchenverbands gegen ATU wegen dauerhaften Preisdumpings und des Verfolgens einer Kampfpreisstrategie zurückgewiesen. Es wird damit zu keinem Kartellverfahren gegen die Werkstattkette kommen.
Die Behörde habe nach intensiver Prüfung festgestellt, dass ATU "in keinem einzigen der überprüften Einzelfälle" Produkte unter Einstandspreis verkauft habe, teilte die kritisierte Werkstattkette unter Verweis auf ein Antwortschreiben der Kartellwächter vom 9. Juli 2014 mit. Das Gegenteil treffe zu: "Die dem Endkunden von ATU in Rechnung gestellten Preise bewegten sich – zum Teil sogar sehr deutlich – über dem jeweiligen Einstandspreis."
In Weiden sorgt die Reaktion des Kartellamts für Genugtuung: "Die Entscheidung zeigt in aller Deutlichkeit, wie falsch und unqualifiziert die Unterstellungen der Funktionäre aus dem Kfz-Gewerbe NRW waren. Die Behauptungen gingen völlig an der Realität vorbei", erklärte ATU-Chef Norbert Scheuch am Stammsitz Weiden und legte nach: "Künftig sollten diese Herren besser am Stammtisch spekulieren als in der Öffentlichkeit." Scheuch begründete die günstigen ATU-Preise mit dem hohen Einkaufsvolumen und den entsprechend vorteilhaften Konditionen.
Auch für die vom Kfz-Landesverband unterstellte Kampfpreisstrategie von ATU mit dem Ziel, Wettbewerber zu verdrängen, sieht das Kartellamt keinerlei Anhaltspunkte. Denn bei der Kette sei bereits die Grundvoraussetzung – eine marktbeherrschende Stellung – nicht gegeben, hieß es. Die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens gegen ATU wäre deshalb "ein aussichtsloses Unterfangen".
Zu geringe Marktbedeutung
Das Kfz-Gewerbe NRW schließt aus der Antwort der Behörde, dass ATU schlichtweg zu unbedeutend sei. Nach der gesetzlichen Vermutungsregel wäre eine marktbeherrschende Stellung dann gegeben, wenn das Unternehmen einen Marktanteil von mindestens 40 Prozent hätte. "Bei einer bundesweiten Durchschnittsbetrachtung liegt der Marktanteil von ATU jedoch deutlich unter zehn Prozent", zitierte der Verband am Freitag aus dem amtlichen Schreiben.
Das Kfz-Gewerbe NRW hatte sich im März dieses Jahres an die Wettbewerbshüter gewandt, um das Marktverhalten von ATU überprüfen zu lassen (wir berichteten). Daraufhin schlug die Kette mit einer Abmahnung gegen den Verbandspräsidenten Ernst-Robert Nouvertné zurück. Der Branchenvertreter unterzeichnete auch eine Unterlassungserklärung, in der er sich verpflichtete, die Behauptung zu unterlassen, dass der Fast-Fitter Waren in wiederkehrenden Aktionszeiträumen unter Einstandspreis anbiete. An den Vorwürfen hielt Nouvertné aber grundsätzlich fest. (rp)
Annotator
Keke
K. Wempe
Detlef Rüdel