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EU-Kommission veröffentlicht neue GVO-Studie

11.12.2001 18:28 Uhr

Untersuchung stellt Grundvarianten für Kfz-Vertriebssysteme vor und analysiert deren wirtschaftliche Auswirkungen / Bericht zum Download

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Die EU-Kommission hat eine von der Unternehmensberatung Andersen durchgeführte Studie über den Kfz-Vertrieb veröffentlicht. Thema der Untersuchung sind die wirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Rechtsetzungsvarianten auf die unterschiedlichen Bereiche des Kfz-Vertriebs und deren Folgen für die Verbraucher. Eine achtseitige Zusammenfassung sowie der ausführliche Bericht steht zum Download bereit (Box oben rechts). Dazu klicken Sie auf der Website der EU-Kommission die erste Meldung an. Auf der nächsten Seite wählen Sie bitte unter "Introduction" die deutsche Version des Pdf-Downloads (de) aus. Grundvarinaten für Kfz-Vertriebssysteme Im Rahmen der Studie analysierte die Unternehmensberatung folgende fünf Varianten: 1. Der so genannten freie Vertrieb erlaubt unabhängigen Kfz-Einzelhändlern neue Fahrzeuge von den Herstellern oder über das "offizielle" Händlernetz zu beziehen. 2. Ein Alleinvertriebssystem, bei dem die Hersteller die Neufahrzeuge nur an einen Händler im jeweiligen Verkaufsgebiet abgeben 3. Ein rein auf Qualitätskriterien beruhender selektiver Vertrieb 4. Ein sowohl auf qualitativen als auch auf quantitativen Kriterien beruhendes selektives Vertriebssystem ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Gebiet 5. Ein sowohl auf qualitativen als auch quantitativen Kriterien beruhendes selektives Vertriebssystem beschränkter Gebietsausschließlichkeit, bei der Aktiv- und Passivverkäufe in anderen Absatzgebieten zulässig sind. Ferner untersuchten die Experten die Wirkung der einzelnen Szenarien auf den Wettbewerb unter vier Aspekten: Wettbewerb zwischen den verschiedenen Marken, Wettbewerb zwischen den Anbietern derselben Marke, Wettbewerb im Kundendienstbereich und europäische Marktintegration. Die Studie enthält keine Bewertung in Form eines konkreten Vorschlags für eine zukünftige Regelung. Sie war nicht Gegenstand eines Beschlusses der Kommission und hat somit auch nicht den Status einer amtlichen Verlautbarung. Aus Gründen der Transparenz hat sich Wettbewerbskommissar Monti für eine Veröffentlichung des Berichts entschieden. Die Untersuchung ist nicht mit der vom Dachverband der europäischen Automobilhersteller ACEA in Auftrag gegebenen und Ende September 2001 veröffentlichten Accenture Studie zu verwechseln. Weiteres Vorgehen der EU Kommission Die Kommission wird als nächstes die faktischen Kenntnisse der Studie untersuchen und vorläufige Vorschläge für eine Neuerung des Kfz-Vertriebs ausarbeiten, die die Ende September 2002 auslaufende Verordnung ablösen soll. Geplant ist, dass die Kommission den Entwurf der Vorschläge Anfang 2002 annimmt. Danach werden sie den einzelnen Mitgliedstaaten zur Stellungnahme unterbreitet und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Nach Auswertung der schriftlichen Kommentare aller beteiligten und einer zweiten Anhörung der Mitgliedstaaten wird der endgültige Entwurf ausgearbeitet. Mit der Annahme einer Nachfolgeregelung werde noch vor der Sommerpause 2002 geregelt.

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