Der 2018 gegründete Verband der Markenvertragshändler (VMH) wird nun auch politisch aktiv. Man werde sich bei der anstehenden Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) durch die Europäische Union einbringen, kündigte Mathias R. Albert in Berlin an. Deshalb unterstütze die Interessenvertretung den europäischen Dachverband Cecra bei einer aktuell in zwölf EU-Ländern laufenden Händlerumfrage. Deren Ergebnisse würden in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess in Brüssel mit einfließen.
Die Rechtsgrundlagen für den Wettbewerb im Automobilsektor innerhalb der EU – die Vertikal-GVO (Verordnung EU-Nr. 330/2010) und die Kfz-GVO (Verordnung EU-Nr. 461/2010) – laufen am 31. Mai 2022 bzw. am 31. Mai 2023 aus und werden derzeit von der EU-Kommission überprüft (wir bericheteten). Sowohl in Brüssel als auch in Berlin wird derzeit an Dokumenten gearbeitet, die den zukünftigen EU-Rahmen für den Vertrieb und die Reparatur von Kraftfahrzeugen beinhalten.
Spannend dürfte eine für das dritte Quartal 2020 geplante öffentliche Anhörung der für Wettbewerbsfragen zuständigen EU-Abteilung werden. Dafür will Cecra genaue Fakten und Zahlen aus der Branche liefern. Basis hierzu ist eine Umfrage zum Vertragsverhältnis zwischen Herstellern und Händlern in Bezug auf die Verordnung 330/2010. Deren Ergebnisse sollen in Kürze der EU-Kommission vorgelegt werden.
Darüber hinaus hat die EU eine unabhängige Studie bei der Beratungsfirma Ernst & Young in Auftrag gegeben, die sich schwerpunktmäßig mit der Kfz-GVO befasst. Darin sollen die Trends in zwölf nationalen Märkten zwischen 2007 und 2017 in den Kategorien Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse analysiert werden. Dieser Bericht wird im August erwartet.
Bei der Ausarbeitung des Fragenkatalogs hatte Cecra die E&Y-Berater unterstützt. Anschließend rief auch das Cecra-Mitglied VMH Autohäuser und Werkstätten auf, an der Branchenumfrage teilzunehmen. Binnen kürzester Zeit konnten rund 200 Unternehmen in mehreren europäischen Ländern mobilisiert werden, wie Albert sagte. "Nur so kann sichergestellt werden, dass die Stimme von Händlern und Reparaturbetrieben im neuen Rechtsrahmen in Bezug auf Wettbewerb und Verbraucherschutz berücksichtigt wird." (AH)
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