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GVO II: Niederlassungsklausel bleibt

18.04.2002 12:11 Uhr

Eventuell späteres Inkrafttreten möglich

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Die Niederlassungsklausel bleibt: Der Berichterstatter zur GVO im Europäischen Parlament, Christoph Konrad, ist sicher, dass sich am Recht jedes Händlers in Europa, überall in Europa eine Niederlassung eröffnen zu können, nichts mehr ändern wird. Das teilte er am Donnerstag in Bonn mit. Chancen sieht Konrad lediglich noch für seinen Vorschlag, die Niederlassungsklausel nicht mit der GVO am 1. Oktober 2002 sondern erst am 1. Oktober 2004 in Kraft treten zu lassen. Bis dahin könnten die nötigen Vorkehrungen getroffen werden, um dieser Klausel die Brisanz zu nehmen, indem zum Beispiel die Preise und Standards in Europa so weit harmonisiert werden, dass hier ein fairer Wettbewerb stattfinden kann.

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