Der Händler Auto-Orth in Trier klagt auf Feststellung der Nichtigkeit der BMW-Händlerverträge. Auch wenn die Klage in erster Instanz am 18. April vom Landgericht München I abgewiesen wurde, will Geschäftsführer Heribert Orth die Angelegenheit weiter verfolgen und in Berufung gehen. Orths Rechtsbeistand Johann Wolfgang Mertin ist sich nämlich sicher, dass der so genannte Betreuungsbonus aus dem Preissystem von 1996 gegen die GVO verstößt und die Nichtigkeit der Händlerverträge zur Folge hat. Letztlich würde dies bedeuten, dass gekündigte Händler weiter beliefert werden müssen. BMW sieht die Klage gelassen. Laut Pressesprecher Uwe Mahla ist der Betreuungsbonus zulässig, zumal das Preissystem angeblich nicht Bestandteil des Händlervertrages ist. Außerdem hätten die bisherigen Prozessergebnisse BMWs Rechtsansicht bestätigt. Mertin führt dies darauf zurück, dass das Landgericht sich nicht an Europäisches Recht heranwagen wollte. Deswegen soll die Angelegenheit notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof verfolgt werden. Einen ausführlichen Bericht über den Fall Orth finden Sie in AUTOHAUS 10, das am 21. Mai erscheint.
Händler klagt auf Nichtigkeit der BMW-Händlerverträge
Betreuungs-bonus aus Preissystem von 1996 verstoße gegen die GVO