Die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) hat Autohaus24 erfolgreich abgemahnt. Anlass war, dass bei manchen Google-Suchanfragen der Eindruck erweckt wurde, dass nach einem weiteren Klick Händlerangebote angezeigt werden, obwohl der Nutzer tatsächlich auf den Autohaus24-Seiten landete. "Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich das Unternehmen nunmehr, diese irreführende Darstellung zu unterlassen", teilte ZLW-Geschäftsführer Ulrich Dilchert mit.
In einigen größeren Städten hatte Autohaus24 für Aufruhr gesorgt, weil die Eingabe der Kombination einer Automarke und der Stadt auf Google auf den vorderen Plätzen einen Link, der auf die Seite von Autohaus24.de führte, ergab. Wurde dieser Link angeklickt, erschien auf der Homepage eine Händlerübersicht aus der angefragten Region mit Namen und Öffnungszeiten der Markenhändler. Unter dem jeweiligen Namen des angegebenen Händlers fand man dann einen Button mit der Bezeichnung "bestimmte Marke Angebote anzeigen". Kunden erwarteten, hier die Fahrzeugangebote des Händlers zu finden. Das stimmt aber nicht, vielmehr landet man auf der Seite von Autohaus24.de mit Angeboten des Portals zu der bestimmten Marke. "Allein dies hielten wir bereits für einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht", so Dilchert. Die ZLW hat "utohaus24 deswegen dazu aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Darüber hinaus gaben zumindest manche der solchermaßen gelisteten Händler an, keine Partnerhändler von Autohaus24 zu sein und auch nichts davon gewusst zu haben, dass sie in den Suchergebenissen erscheinen. Gegen die Aufnahme der Händler in die Händlerübersicht stünden der ZLW aber keine wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, hieß es. Sie empfiehlt deshalb diesen Händlern, sich direkt an Autohaus24 zu wenden und zu verlangen, dass ihre Daten nicht länger dort gelistet werden. (dp)