Wenn die Fördermaßnahme von Volkswagen Financial Services für bestimmte VW- und Audi-Leasingrückläufer der Jahre 2010 und 2011 als Weihnachtsgeschenk gedacht war, so ging diese Bescherung gründlich daneben. Der Handel fühlt sich getäuscht und ist enttäuscht! Zunächst ist es ja lobenswert, dass die Werke ihre Händler freiwillig mit Geld unterstützen wollen, aufgrund der Höhe und der Formulierung des Angebots fühlen sich viele Partner allerdings an die Wand gedrängt. Für die Abwertung ist der Handel sicher nicht verantwortlich. Die drei bis sieben Prozent, die man für bestimmte Modelle spendiert, entsprechen bei weitem nicht der Höhe des Schadens, der durch den Restwertverfall angerichtet wurde und für viele inzwischen existenzbedrohend ist. Händler sprechen davon, dass bei Volkswagen ca. 40 und bei Audi zwischen 20 bis 30 Prozent der Verluste in der GW-Vermarktung gedeckt sind. Die meisten Händler bleiben damit auf einen Großteil der Kosten sitzen, die sich geschätzt auf eine Milliarde Euro belaufen dürften. Die Konsequenzen nimmt man aber anscheinend in Kauf. Um Standorte zu erhalten, werden jetzt bestimmte Händler mehr gestützt als andere. So kann man die Netze ohne Kündigung und Abfindung auch ausdünnen. Volkswagen plant eine deutliche Reduzierung und hat in sieben Regionen 280 Standorte definiert, die dann in Summe noch maximal 800 Stützpunkte bedienen dürften. Derzeit sind es 1.200. Von den 280 Standorten sind nach Insiderinformationen nur 40 Top-Performer. 100 liegen im roten Bereich und die anderen 140 müssen unterstützt werden. Neben der wirtschaftliche Komponente fühlen sich die Händler aber auch von der Forderung brüskiert, im Gegenzug auf sämtliche weitere Ansprüche bei Leasingrückläufern zu verzichten. Dass hier der eine oder anderer von "Erpressung" oder "Schweigegeld" spricht, ist nachvollziehbar. Der Händlerverband hat ein Gutachten erstellen lassen, das zu dem Schluß kommt, dass eine generelle Rücknahmeverpflichtung von verleasten Fahrzeugen für den Händler nicht besteht. Dies müsste allerdings auf dem Klageweg durchgesetzt werden. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation kommt dies für 99,9 Prozent der Händler nicht in Frage. Klar ist also, dass einem Großteil des Netzes nichts anderes übrig bleibt, als zu unterschreiben. Der Händlerverband ist machtlos. So etwas nennt man dann Schadensbegrenzung. Das Risiko bleibt beim Handel und steht nicht in den Büchern der Bank. Dies ist den Verantwortlichen natürlich bekannt.
Kommentar: Ein unmoralisches Angebot

Restwert-Förderung als Weihnachtsgeschenk? Die Bescherung ging daneben, die VW- und Audi-Händler fühlen sich brüskiert. Ein Kommentar von AUTOHAUS-Chefredakteur Ralph M. Meunzel.
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Theo Retisch